Begründung einer EP

  • Voraussetzung – Geschäftsfähigkeit

    Mit 01.07.2018 werden Rechtshandlungen einer Person zur Begründung (und auch Auflösung) der eingetragenen Partnerschaft höchstpersönlich, denn eine eingetragene Partnerschaft kann begründen, wer volljährig und entscheidungsfährig ist.
    Andrea Futterknecht - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965734
  • Verpartnerungshindernisse

    Die in § 5 EPG aufgezählten Begründungshindernisse dienen als Nichtigkeitsgründe durch welche eine eingetragene Partnerschaft nicht begründet werden darf.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965798
  • Form der Partnerschaftsbegründung

    Örtlich kann eine Verpartnerung an jeder Personenstandsbehörde im Bundesgebiet erfolgen, sachlich ist die Gemeinde zuständig.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965800