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Dokument-ID: 475754

Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag

Waisenpension

Definition/Voraussetzungen

Die Waisenpension ist eine Leistung, die den hinterbliebenen Kindern nach dem Tod eines versicherten Elternteiles eine soziale Absicherung garantiert. Anspruch auf Waisenpension haben Kinder nach dem Tod eines versicherten Elternteils, sofern der oder die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes aufgrund der Versicherungsdauer bereits Anspruch auf Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits- bzw Alterspension gehabt hätte.

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