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Dokument-ID: 475754
Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag
Waisenpension
Definition/Voraussetzungen
Die Waisenpension ist eine Leistung, die den hinterbliebenen Kindern nach dem Tod eines versicherten Elternteiles eine soziale Absicherung garantiert. Anspruch auf Waisenpension haben Kinder nach dem Tod eines versicherten Elternteils, sofern der oder die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes aufgrund der Versicherungsdauer bereits Anspruch auf Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits- bzw Alterspension gehabt hätte.