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Alexander Scheer | News | 18.11.2013

Editorial November 2013

Es ist schon schön, wenn man gewisse Jahresriten hat. Im Frühling schreibt man über Schimmel, im Sommer über zu laute Gartenpartys, im Herbst über Betriebskosten und Winter wird es, wenn das Thema die Schneeräumung ist.

Und darüber kann man, dank der durchaus wankelmütigen Judikatur, nie genug schreiben. Letztlich geht es immer darum, wer haftet, wenn die Räumung mal nicht so sorgfältig ausgefallen ist.

Angesichts zweier Entscheidungen widmete sich diesmal diesem Thema ausführlich unser Gastautor Mag. Reßler ​in seinem Beitrag.

Von der Mieterfront insofern was neues, als eine Entscheidung des OGH zur Frage der Verlängerung von befristeten Mietverträgen. Ziemlich spannend und, für Eingeweihte, sehr relevant. Denn diese Konstellation kommt öfter vor, als wir befürchten (OGH 06.06.2013, 6 Ob 79/13f).

Und dann in die Welt des Genossenschaftsbestandrechtes: Auch dieses Recht ist öfter anzuwenden, als es manchem lieb ist. Umso wichtiger ist die Entscheidung des OGH zum Thema des Entgeltansatzes (06.06.2013, 5 Ob 196/12b).

Wie jedes Jahr darf ich prognostizieren, dass es wohl grüne Weihnachten und ein schneebedeckter Februar werden. Aber dazu komme ich im nächsten Newsletter

Ihr

Mag. Alexander Scheer
Rechtsanwalt in Wien und Herausgeber des Newsletters

http://www.ra-scheer.at