Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Ihre Suche nach räumung lieferte 94 Ergebnisse.
-
Berufsausübung in der Wohnung
Bei Berufen, die üblicherweise in der Wohnung ausgeübt werden, sind die zur Berufsausübung erforderlichen Räume als Wohnraum und nicht als Geschäftsraum anzusehen.Iman Torabia - Michaela Schinnagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 324553 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Neuschaffung der Wohnung nach dem 08.05.1945, Vertragsabschluss zwischen 01.01.1982–28.02.1994 – Checkliste
Checkliste für eine Wohnung in einem Gebäude, das aufgrund einer nach dem 08.05.1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet (oder durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubauten neu geschaffen) worden ist bei Vertragsabschluss zwischen 01.01.1982 und 28.02.1994.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580282 -
Wohnungstypbeschreibung für eine Neuschaffung der Wohnung nach dem 08.05.1945
Hier finden Sie eine Checkliste für eine Wohnung in einem Gebäude, das aufgrund einer nach dem 08.05.1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 584547 -
Gemischte Nutzung von Mietobjekten
Dient eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung zT der Erfüllung von Geschäftszwecken, so kann dies Konsequenzen für die Anwendbarkeit mancher MRG-Bestimmungen haben, da diese häufig an das Vorliegen einer Wohnung geknüft sind.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332602 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Typbeschreibung für ein Zweiobjekthaus, Geschäftslokal
Der Mietgegenstand liegt in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten.Thomas Lederer - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653355 -
Zweiobjekthaus, Wohnung – Checkliste
Hierbei handelt es sich um eine Checkliste für eine Wohnung, die in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumen (Zweiobjekthaus) liegt.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 584554 -
Typbeschreibung für Geschäftslokale, Wohnungseigentum in einem Gebäude
Hier finden Sie Informationen über die Typbeschreibung für Geschäftslokale, Wohnungseigentum in einem Gebäude.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653343 -
Neuerrichtung nach Baubewilligung nach dem 30.06.1953 – Checkliste
Checkliste anwendbarer Vorschriften zu einem Mietgegenstand des Typs 10: Geschäftslokal in einem Gebäude, das ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 907263 -
Pachtvertrag
Im ABGB werden alle Verträge, die den entgeltlichen Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine bestimmte Zeit regeln, als Bestandverträge bezeichnet. § 1091 ABGB unterscheidet zwischen Miet- und Pachtverträgen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277229 -
Mietvertrag – Gebrauchsüberlassung
Gegenstand eines Bestandvertrages können nur unverbrauchbare Sachen sein. Das sind solche, die durch eine vertragsgemäße Benützung nicht verbraucht werden.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282021 -
Mietvertrag – Abgrenzung zu Leihe/Bittleihe/Leasing/Pacht
Die Abgrenzung zwischen Leihe, Bittleihe, Leasing, Pacht ist deshalb von großer Bedeutung, weil mit diesen, trotz Ähnlichkeit der Vertragstypen, erhebliche unterschiedliche Rechtsfolgen verbunden sind.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282210 -
Untermiete
Das MRG unterscheidet grundsätzlich zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte als einem Untermieter zustehen. Der Beitrag geht dabei näher auf die Kündigung des Untermietverhältnisses ein.WEKA (bna) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277172 -
Scheinuntermiete
Das MRG unterscheidet zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte zustehen. Als Mieterschutzbestimmung fungiert § 2 Abs 3 MRG, wonach bloß zum Schein geschlossene Untermietverträge bekämpft werden können.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277180 -
Typbeschreibung für einen Halbjahresvertrag für Geschäftslokal
Hauptkriterium für diesen Vertrag ist, dass bei diesem die ursprüngliche oder verlängerte vertragsmäßige Dauer ein halbes Jahr nicht übersteigen darf.Thomas Lederer - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653362 -
Vermietung im Rahmen eines Speditions- oder Lagerhausbetriebes – Checkliste
Checkliste anwendbarer Vorschriften bei Vermietung eines Geschäftslokals im Rahmen eines Speditions- oder Lagerhausbetriebes.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 905592 -
Typbeschreibung bei Vorliegen eines echten Untermietverhältnisses bei einem Geschäftslokal
Liegt ein echtes Untermietverhältnis bei einem Geschäftslokal vor, sind die hier aufgelisteten rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.Thomas Lederer - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1077001 -
Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Wohnungsmiete
Dieser Beitrag behandelt die Fälle Anwendbarkeit der Mieterschutzbestimmungen des MRG und welche Bereiche davon ausgenommen sind.WEKA (bna) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277024 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Wohnungstypbeschreibung für Dachbodenausbauten ab 01.01.2002
Hier handelt es sich um eine Wohnungstypbeschreibung von Dachgeschoßausbauten. Der Vertragsschluss muss ab dem 01.01.2002 erfolgt sein (§ 49d Abs 2 MRG).WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653385 -
Wohnung Kategorie A
Bei der Wohnung in dieser Checkliste handelt es aich um eine Wohnung der Kategorie A in Hauptmiete, deren Vertragsabschluss zwischen 01.01.1982 und 28.02.1994 erfolgte.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580325 -
Dienstwohnung für Beamte (und Vertragsbedienstete) - Checkliste
Checkliste für eine Wohnung, die an einen öffentlich-rechtlich Bediensteten oder einen Vertragsbediensteten durch seinen Dienstgeber überlassen worden ist.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580415 -
Wohnung Kategorie B – Checkliste
Diese Checkliste behandelt die Vorschriften, welche für eine Wohnung der Kategorie B in Hauptmiete, deren Vertragsabschluss zwischen 01.01.1982 und 28.02.1994 erfolgte, anwendbar sind.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580345