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Ihre Suche nach räumung lieferte 51 Ergebnisse.
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Berufsausübung in der Wohnung
Bei Berufen, die üblicherweise in der Wohnung ausgeübt werden, sind die zur Berufsausübung erforderlichen Räume als Wohnraum und nicht als Geschäftsraum anzusehen.Iman Torabia - Michaela Schinnagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 324553 -
Räumungsklage
Fehlt es an vereinbarten Kündigungsterminen und -fristen, sind die subsidiären gesetzlichen Regelungen maßgeblich. In bestimmten Fällen ist auch eine – unter anderem mit einer Räumungsklage geltend zu machende – frühere Vertragsauflösung möglich.Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277038 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Untergang des Bestandobjektes
Geht das Bestandobjekt unter, so führt dies sowohl gem ABGB als auch gem MRG prinzipiell zur Auflösung des Bestandvertrages. Dabei kann es sich sowohl um einen rechtlichen Untergang, als auch um eine Unzumutbarkeit der Weitervermietung handeln.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333033 -
Gemischte Nutzung von Mietobjekten
Dient eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung zT der Erfüllung von Geschäftszwecken, so kann dies Konsequenzen für die Anwendbarkeit mancher MRG-Bestimmungen haben, da diese häufig an das Vorliegen einer Wohnung geknüft sind.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332602 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Pachtvertrag
Im ABGB werden alle Verträge, die den entgeltlichen Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine bestimmte Zeit regeln, als Bestandverträge bezeichnet. § 1091 ABGB unterscheidet zwischen Miet- und Pachtverträgen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277229 -
Neuerrichtung
§ 18c MRG sieht in Bezug auf nachträglich neu errichtete Mietgegenstände einerseits eine Duldungspflicht jener Mieter vor, deren Rechte der Neuerrichtung entgegenstehen könnten und trifft andererseits eine entsprechende Kostenregelung.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277225 -
Stillschweigende (konkludente) Verlängerung des Mietvertrages
Ein befristeter Bestandvertrag kann auch stillschweigend erneuert werden. Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen zur Abwendung einer konkludenten Vertragsverlängerung daher den betreffenden Zeitrahmen beachten.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277200 -
Eigenbedarfskündigung
Dringender Eigenbedarf kann nur zugunsten von Personen geltend gemacht werden, die zumindest Hälfteeigentümer oder deren Eintrittsberechtigte sind. Der Eigenbedarf des Vermieters darf hierbei nicht selbstverschuldet sein.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282212 -
Der Räumungsvergleich aus gebührenrechtlicher Sicht
Mit einem sogenannten Räumungsvergleich kann man vereinbaren, dass der Bestandnehmer zu einem gewissen Zeitpunkt dazu verpflichtet ist, die Wohnung geräumt zu übergeben. In diesem Zusammenhang sind gebührenrechtliche Konsequenzen zu beachten.Alexander Scheer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628192 -
Gebäudesanierung
Gewisse Sanierungsarbeiten an Wohnhäusern und Wohnungen gelten als Erhaltungsarbeiten. Dabei sind die jeweiligen Wohnhaussanierungsgesetze der Länder von Bedeutung. Dieser Beitrag beleuchtet die Rechtslage in Wien.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332443 -
Untermiete
Das MRG unterscheidet grundsätzlich zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte als einem Untermieter zustehen. Der Beitrag geht dabei näher auf die Kündigung des Untermietverhältnisses ein.WEKA (bna) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277172 -
Scheinuntermiete
Das MRG unterscheidet zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte zustehen. Als Mieterschutzbestimmung fungiert § 2 Abs 3 MRG, wonach bloß zum Schein geschlossene Untermietverträge bekämpft werden können.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277180 -
Mietvertrag – Gebrauchsüberlassung
Gegenstand eines Bestandvertrages können nur unverbrauchbare Sachen sein. Das sind solche, die durch eine vertragsgemäße Benützung nicht verbraucht werden.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282021 -
Mietvertrag – Abgrenzung zu Leihe/Bittleihe/Leasing/Pacht
Die Abgrenzung zwischen Leihe, Bittleihe, Leasing, Pacht ist deshalb von großer Bedeutung, weil mit diesen, trotz Ähnlichkeit der Vertragstypen, erhebliche unterschiedliche Rechtsfolgen verbunden sind.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282210 -
Dienstwohnung
Das MRG nimmt von seinem Anwendungsbereich Wohnungen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses oder im Zusammenhang mit einem solchen als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen werden, aus.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332460 -
Schneeräumung
Den Vermieter treffen abgesehen von den Hauptleistungspflichten, den Mietgegenstand in brauchbarem Zustand zu übergeben und zu erhalten, auch Schutz- und Sorgfaltspflichten, so zB zur ordnungsgemäßen Schneeräumung.Olaf Rittinger - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276873 -
Übergabsauftrag
Die Rechtsfolgen des Erlöschens eines befristeten Mietvertrages können vor dem Endtermin durch einen Auftrag zur Übergabe bzw Übernahme des Mietgegenstandes, nach dem Endtermin durch eine Räumungsklage durchgesetzt werden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277258 -
Mietzinsrückstand – Abwehr eines Räumungsbegehrens
Ob das Räumungsbegehren abgewehrt oder die Kündigung aufgehoben werden kann, hängt davon ab, ob es dem Mieter gelingt, den Vorhalt des groben Verschuldens am Rückstand auszuräumen.Olaf Rittinger - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496515 -
Nutzfläche
In diesem Beitrag wird auf die Definition einer Nutzfläche eingegangen. Die Nutzfläche ist in Quadratmetern auszudrücken. Sie ist auf Grund des behördlich genehmigten Bauplans zu berechnen.Monika Stork - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 330988 -
Mietzinsrückstand – Allgemeines
Mit welchem Mietzinsbestandteil (zB Hauptmietzins, Umsatzsteuer, Betriebskosten) sich der Mieter im Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung in Rückstand befindet, ist für den Kündigungsgrund unerheblich.Markus Bulgarini - Thomas Lederer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496491 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Aufkündigungsverfahren – Grundlagen
In den §§ 560ff ZPO ist das Aufkündigungsverfahren geregelt. Diese Bestimmungen enthalten neben formellen Bestimmungen auch materielle Normen. In weiterer Folge soll nun auf den Verfahrensablauf eingegangen werden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277747 -
Mietvertrag – Entgelt
Der Schwerpunkt eines Bestandvertrages liegt in der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung. Das Engelt können hierbei sowohl regelmäßig wiederkehrende Leistungen als auch eine (bloß) einmalige Leistung, darstellen.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282019