Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Ihre Suche nach für lieferte 14 Ergebnisse.
-
Verfahren außer Streitsachen – Besonderheiten
Für das gerichtliche Verfahren gelten nach § 37 Abs 3 Mietrechtsgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen mit bestimmten Besonderheiten.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277186 -
Verfahren außer Streitsachen
§ 37 Abs 1 MRG zählt jene Entscheidungen auf für die die Schlichtungsstelle bzw das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zuständig ist. Andere Angelegenheiten gehören auf den streitigen Rechtsweg.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277190 -
Mietanbot – Rücktrittsrechte
Folgender Beitrag erläutert die Rücktrittsmöglichkeiten vor bzw nach Annahme des Anbots durch den Vermieter. Des Weiteren werden der Rücktritt vom Maklervertrag und die gesetzlichen Rücktrittsrechte des KSchG erörtert.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281509 -
Makler – Änderungen durch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
Das FAGG gilt für Maklerverträge, aber auch manche Mietverträge sind maßgeblich davon betroffen. Die wesentlichen Neuerungen des FAGG sind, dass künftig detailliertere Informationspflichten und ein neues Rücktrittsrecht bestehen.Iman Torabia - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 687311 -
Mietanbot – Irrtumsanfechtung nach ABGB
Die Irrtumsanfechtung kommt nur im Falle eines beachtlichen, wesentlichen, für den Vertragsschluss kausalen Irrtums, der entweder vom anderen Teil veranlasst wurde oder diesem offenbar auffallen musste oder rechtzeitig aufgeklärt wurde, in Frage.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281528 -
Aufklärungspflichten bei Abschluss des Maklervertrages
Wird der Immobilienmakler nur für einen Auftraggeber tätig, so hat er dies gem § 17 MaklerG dem Dritten mitzuteilen. In bestimmten Fällen ist auch auf ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis hinzuweisen.WEKA (red) - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 671505 -
Provisionsbestimmungen der Immobilienmaklerverordnung
Im 4. Abschnitt der Immobilienmaklerverordnung sind die zulässigen Provisionshöchstbeträge geregelt. Diese unterscheiden sich gegenüber der IMV 1978 im Wesentlichen in den im Beitrag genannten Punkten.Christoph Kothbauer - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 356349 -
Der Makler und seine Provision
Makler vermitteln Wohnungssuchenden einen anbietenden Vermieter und helfen Hausverkäufern, ihre Liegenschaften zu verkaufen. Näheres zum Begriff des Maklers sowie über die Voraussetzungen des Provisionsanspruches erfahren Sie im folgenden Beitrag.Alexander Scheer - Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 627970 -
Mietanbot
Der Beginn der meisten bestandrechtlichen Verbindungen ist das Anbot. Nach allgemeinem Vertragsrecht kommt jedes (zweiseitige) Rechtsgeschäft durch die übereinstimmende Willenserklärung (mindestens) zweier Personen zustande.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281473 -
Mietanbot – Rücktrittsrecht nach KSchG
Bei Mietverträgen, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer iSd KSchG abgeschlossen worden sind, ist (ergänzend) das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281498 -
Inhalt des Maklervertrages
Zu den Inhalten eines Maklervertrages zählen unter anderem Bestimmungen zu Provisionsvereinbarung, Alleinvermittlungsauftrag, einen fehlenden Vermittlungserfolg sowie einen erfolgsunabhängigen Aufwandersatz.WEKA (red) - Christian Macho - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631875 -
MaklerG-ÄnderungsG: Änderungen der Novelle im Kurzüberblick
Ist ein Makler im Spiel, dh vermittelt dieser eine Wohnung, ist es nach der heutigen Gesetzeslage noch möglich, dass dieser sowohl von der Vermieterseite als auch von der künftigen Mieterseite eine Provision verlangt und verlangen darf.Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1138982 -
Beendigung des Immobilienmaklervertrages
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Kündigung durch den Auftraggeber oder Immobilienmakler, dem Fristablauf und der vorzeitigen Auflösung sowie die einvernehmliche Lösung.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631898 -
Immobilienmaklervertrag
Rechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundelemente des Immobilienmaklervertrags werden hier erläutert.WEKA (red) - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631865