Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 112 Ergebnisse.
-
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994) – bei Nichtanwendbarkeit des KSchG
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung der Wohnung nach dem 08.05.1945)
DEMOKompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589054 -
Anwendungsbereich des MRG – Teilausnahmen
Das Mietrechtsgesetz (MRG) kommt nur zur Anwendung, soweit die betreffende Vermietung nicht in die Voll- oder Teilausnahmen fällt. Was zählt zu den Teilausnahmen?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563421 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Scheinuntermiete
Das MRG unterscheidet zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte zustehen. Als Mieterschutzbestimmung fungiert § 2 Abs 3 MRG, wonach bloß zum Schein geschlossene Untermietverträge bekämpft werden können.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277180 -
Gemischte Nutzung von Mietobjekten
Dient eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung zT der Erfüllung von Geschäftszwecken, so kann dies Konsequenzen für die Anwendbarkeit mancher MRG-Bestimmungen haben, da diese häufig an das Vorliegen einer Wohnung geknüft sind.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332602 -
Untermiete
Das MRG unterscheidet grundsätzlich zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte als einem Untermieter zustehen. Der Beitrag geht dabei näher auf die Kündigung des Untermietverhältnisses ein.WEKA (bna) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277172 -
Dienstwohnung
Das MRG nimmt von seinem Anwendungsbereich Wohnungen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses oder im Zusammenhang mit einem solchen als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen werden, aus.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332460 -
Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Hauptmietzins bei Geschäftsraum
Der § 46a MRG regelt die Voraussetzungen und die Art einer möglichen Hauptmietzinsanhebung für einen Geschättsraum durch den Vermieter.Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563501 -
Weitergaberecht
Eine Beschränkung des Weitergaberechts des Mieters an dem Mietobjekt ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Sollte dieser keinen Bedarf mehr haben oder eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung erhalten, liegt ein Kündigungsgrund vor.Olaf Rittinger - Petra Cernochova - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277046 -
Neuerrichtung nach Baubewilligung nach dem 30.06.1953 – Checkliste
Checkliste anwendbarer Vorschriften zu einem Mietgegenstand des Typs 10: Geschäftslokal in einem Gebäude, das ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 907263 -
Hausbesorgerwohnung, Vertrag vor 30.06.2000 – Checkliste
An dieser Stelle finden Sie eine Checkliste für eine Wohnung, die im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis eines Hausbesorgers steht. Der Vertrag wurde vor dem 30.06.2000 geschlossen.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580407 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für ein Geschäftslokal (Neuerrichtung nach 30.06.1953 ohne öffentliche Fördermittel)
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für ein Geschäftslokal in einem Gebäude, das aufgrund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung ohne Verwendung öffentlicher Förderungsmittel neu errichtet wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 583133 -
Hauptmiete
Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem Eigentümer der Liegenschaft oder mit dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießer, mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses oder mit dem Wohnungseigentümer geschlossen wird.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281415 -
Hausbesorgerwohnung
Dem Hausbesorger ist gem § 13 Abs 1 HbG eine den gesundheits-, bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechende normal ausgestattete Wohnung unetgeltlich zur Verfügung zu stellen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332973 -
Berufsausübung in der Wohnung
Bei Berufen, die üblicherweise in der Wohnung ausgeübt werden, sind die zur Berufsausübung erforderlichen Räume als Wohnraum und nicht als Geschäftsraum anzusehen.Iman Torabia - Michaela Schinnagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 324553 -
Wohnungstypbeschreibung für eine Dienstwohnung – Privatwirtschaft
Hierbei handelt es sich um eine Checkliste für eine Wohnung, welche aufgrund eines Dienstverhältnisses als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen worden ist.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580421 -
Mietvertrag – Entgelt
Der Schwerpunkt eines Bestandvertrages liegt in der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung. Das Engelt können hierbei sowohl regelmäßig wiederkehrende Leistungen als auch eine (bloß) einmalige Leistung, darstellen.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282019 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für ein Geschäftslokal (Hauptkriterium: Vertragsabschluss nach dem 01.01.1994)
Muster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag für ein Geschäftslokal, auf den das Mietrechtsgesetz anwendbar ist.WEKA (red) - Markus Bulgarini - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576038 -
Mieterfreundliches Vertragsmuster für ein Geschäftslokal (Baubewilligung ab 1953)
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für ein Geschäftslokal in einem Gebäude, das aufgrund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung ohne Verwendung öffentlicher Förderungsmittel neu errichtet wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 581056 -
Nebenabrede
Die Bindung des Einzelrechtsnachfolgers des Vermieters ist insofern beschränkt, als der Rechtsnachfolger zwar an „Hauptabreden“ gebunden ist, an „Nebenabreden“ jedoch dann nicht, wenn sie ungewöhnlich sind und er sie weder kannte noch kennen musste.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384224