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Verfahren außer Streitsachen – Besonderheiten
Für das gerichtliche Verfahren gelten nach § 37 Abs 3 Mietrechtsgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen mit bestimmten Besonderheiten.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277186 -
Verfahren außer Streitsachen
§ 37 Abs 1 MRG zählt jene Entscheidungen auf für die die Schlichtungsstelle bzw das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zuständig ist. Andere Angelegenheiten gehören auf den streitigen Rechtsweg.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277190 -
Mietanbot – Rücktrittsrechte
Folgender Beitrag erläutert die Rücktrittsmöglichkeiten vor bzw nach Annahme des Anbots durch den Vermieter. Des Weiteren werden der Rücktritt vom Maklervertrag und die gesetzlichen Rücktrittsrechte des KSchG erörtert.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281509 -
Makler – Änderungen durch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
Das FAGG gilt für Maklerverträge, aber auch manche Mietverträge sind maßgeblich davon betroffen. Die wesentlichen Neuerungen des FAGG sind, dass künftig detailliertere Informationspflichten und ein neues Rücktrittsrecht bestehen.Iman Torabia - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 687311 -
Mietanbot – Irrtumsanfechtung nach ABGB
Die Irrtumsanfechtung kommt nur im Falle eines beachtlichen, wesentlichen, für den Vertragsschluss kausalen Irrtums, der entweder vom anderen Teil veranlasst wurde oder diesem offenbar auffallen musste oder rechtzeitig aufgeklärt wurde, in Frage.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281528 -
Aufklärungspflichten bei Abschluss des Maklervertrages
Wird der Immobilienmakler nur für einen Auftraggeber tätig, so hat er dies gem § 17 MaklerG dem Dritten mitzuteilen. In bestimmten Fällen ist auch auf ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis hinzuweisen.WEKA (red) - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 671505 -
Belehrung eines Konsumenten über sein Rücktrittsrecht gem § 30a KSchG
Vorlage zu einer Belehrung eines Konsumenten über sein Rücktrittsrecht gem § 30a KSchG, anpassbar für alle Arten von Bestandsobjekten.Monika Stork - Karin Zahiragic | Muster | Erklärung | Dokument-ID: 728222 -
Durchsetzung der Anbotspflicht nach § 5 Abs 2 MRG
Muster für einen Antrag auf Durchsetzung der Anbotspflicht für eine leerstehende Wohnung nach § 5 Abs 2 MRG.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1097370 -
Schriftliche Belehrung eines Konsumenten über die zu erwartenden Kosten durch den Makler iSd § 30b KSchG
Vorlage für eine schriftliche Belehrung eines Konsumenten über voraussichtlich erwachsende Kosten gem § 30b KSchG.Monika Stork - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Erklärung | Dokument-ID: 728224 -
Durchsetzung der Anbotspflicht nach § 5 Abs 2 MRG
Muster für einen Antrag auf Durchsetzung der Anbotspflicht für eine leerstehende Wohnung nach § 5 Abs 2 MRG.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905447 -
Provisionsbestimmungen der Immobilienmaklerverordnung
Im 4. Abschnitt der Immobilienmaklerverordnung sind die zulässigen Provisionshöchstbeträge geregelt. Diese unterscheiden sich gegenüber der IMV 1978 im Wesentlichen in den im Beitrag genannten Punkten.Christoph Kothbauer - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 356349 -
Der Makler und seine Provision
Makler vermitteln Wohnungssuchenden einen anbietenden Vermieter und helfen Hausverkäufern, ihre Liegenschaften zu verkaufen. Näheres zum Begriff des Maklers sowie über die Voraussetzungen des Provisionsanspruches erfahren Sie im folgenden Beitrag.Alexander Scheer - Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 627970 -
Mietanbot
Der Beginn der meisten bestandrechtlichen Verbindungen ist das Anbot. Nach allgemeinem Vertragsrecht kommt jedes (zweiseitige) Rechtsgeschäft durch die übereinstimmende Willenserklärung (mindestens) zweier Personen zustande.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281473 -
Vermittlungsauftrag über den Verkauf einer Wohnung
In diesem Vertragsmuster erteilt der Auftraggeber dem Immobilienmakler einen Alleinvermittlungsauftrag gem § 14 Maklergesetz.Monika Stork - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 728205 -
Mietanbot – Rücktrittsrecht nach KSchG
Bei Mietverträgen, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer iSd KSchG abgeschlossen worden sind, ist (ergänzend) das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281498 -
Rücktrittserklärung eines Verbrauchers vom Immobiliengeschäft
Musterschreiben über eine Rücktrittserklärung eines Verbrauchers vom Immobiliengeschäft (§ 30a KSchG).Monika Stork - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 789555 -
Inhalt des Maklervertrages
Zu den Inhalten eines Maklervertrages zählen unter anderem Bestimmungen zu Provisionsvereinbarung, Alleinvermittlungsauftrag, einen fehlenden Vermittlungserfolg sowie einen erfolgsunabhängigen Aufwandersatz.WEKA (red) - Christian Macho - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631875 -
Maklerprovisionsvereinbarung
Hier liegt eine Vereinbarung zur Leistung einer Vermittlungsprovision eines Maklers bei Abschluss des Mietvertrags vor.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 822544 -
Mietanbot
Muster eines Mietanbots nach eingehender Besichtigung des Bestandobjekts durch den möglichen zukünftigen Mieter.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 822561 -
Vermittlungsauftrag hinsichtlich eines Hypothekardarlehens
Muster eines Vermittlungsauftrag hinsichtlich der Vermittlung eines Hypothekardarlehens. Der Auftraggeber erklärt, alle im Zusammenhang mit der Vertragserrichtung und der Eintragung der Hypothek auflaufenden Kosten und Gebühren zu übernehmen.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 728220 -
Makler-Änderungsgesetz 2023 – Neuerungen im Kurzüberblick
Nach langen Verhandlungen wurde im Ministerrat das Makler-Änderungsgesetz, BGBl Nr 24/2023, am 21.12.2022 beschlossen, welches am 01.07.2023 in Kraft getreten ist und im Rahmen der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen Anwendung findet.Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1138962 -
Ablehnung der Durchführung des vermittelten Geschäftes durch den Auftraggeber
Musterschreiben betreffend die Ablehnung der Durchführung des vom Immobilienmakler vermittelten Geschäfts (Verkauf eines Bestandsobjekts).Monika Stork - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 789530 -
Ablehnung eines Provisionsanpruchs wegen Überschreitung eines Höchstbetrages
Musterschreiben über eine Ablehnung eines Provisionsanspruches wegen Überschreitung eines Höchstbetrages.Monika Stork - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 789540 -
Ablehnung eines geltend gemachten Provisionsanspruches wegen Verjährung
Musterschreiben über die Ablehnung eines vom Makler geltend gemachten Provisionsanspruches aufgrund eingetretener Verjährung.Monika Stork - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 789550 -
MaklerG-ÄnderungsG: Änderungen der Novelle im Kurzüberblick
Ist ein Makler im Spiel, dh vermittelt dieser eine Wohnung, ist es nach der heutigen Gesetzeslage noch möglich, dass dieser sowohl von der Vermieterseite als auch von der künftigen Mieterseite eine Provision verlangt und verlangen darf.Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1138982