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Mietanbot – Irrtumsanfechtung nach ABGB
Die Irrtumsanfechtung kommt nur im Falle eines beachtlichen, wesentlichen, für den Vertragsschluss kausalen Irrtums, der entweder vom anderen Teil veranlasst wurde oder diesem offenbar auffallen musste oder rechtzeitig aufgeklärt wurde, in Frage.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281528 -
Provisionsbestimmungen der Immobilienmaklerverordnung
Im 4. Abschnitt der Immobilienmaklerverordnung sind die zulässigen Provisionshöchstbeträge geregelt. Diese unterscheiden sich gegenüber der IMV 1978 im Wesentlichen in den im Beitrag genannten Punkten.Christoph Kothbauer - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 356349 -
Mietanbot – Rücktrittsrechte
Folgender Beitrag erläutert die Rücktrittsmöglichkeiten vor bzw nach Annahme des Anbots durch den Vermieter. Des Weiteren werden der Rücktritt vom Maklervertrag und die gesetzlichen Rücktrittsrechte des KSchG erörtert.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281509 -
Mietanbot
Der Beginn der meisten bestandrechtlichen Verbindungen ist das Anbot. Nach allgemeinem Vertragsrecht kommt jedes (zweiseitige) Rechtsgeschäft durch die übereinstimmende Willenserklärung (mindestens) zweier Personen zustande.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281473 -
Verfahren außer Streitsachen – Besonderheiten
Für das gerichtliche Verfahren gelten nach § 37 Abs 3 Mietrechtsgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen mit bestimmten Besonderheiten.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277186 -
Der Makler und seine Provision
Makler vermitteln Wohnungssuchenden einen anbietenden Vermieter und helfen Hausverkäufern, ihre Liegenschaften zu verkaufen. Näheres zum Begriff des Maklers sowie über die Voraussetzungen des Provisionsanspruches erfahren Sie im folgenden Beitrag.Alexander Scheer - Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 627970