Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 92 Ergebnisse.
-
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
Der Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Mieterpflichten nach MRG
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem MRG treffen, erörtert folgender Beitrag.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440416 -
Anwendungsbereich des MRG – Teilausnahmen
Das Mietrechtsgesetz (MRG) kommt nur zur Anwendung, soweit die betreffende Vermietung nicht in die Voll- oder Teilausnahmen fällt. Was zählt zu den Teilausnahmen?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563421 -
Befristungen nach § 29 MRG
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen rund um die Befristung von Mietverträgen wie beispielsweise die anzuwendende Rechtslage, Auflösungsmöglichkeiten, Beschränkungen uvm.Alexander Scheer - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254631 -
Vermieterpflichten nach ABGB und MRG
Dieser Beitrag geht näher auf die Pflicht des Vermieters ein, das Mietobjekt in einem gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben und diesen zu bewahren. Dabei unterscheidet sich die Erhaltungspflicht je nach Anwendung des MRG oder des ABGB.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440473 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Untergang des Bestandobjektes
Geht das Bestandobjekt unter, so führt dies sowohl gem ABGB als auch gem MRG prinzipiell zur Auflösung des Bestandvertrages. Dabei kann es sich sowohl um einen rechtlichen Untergang, als auch um eine Unzumutbarkeit der Weitervermietung handeln.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333033 -
Mietzinserhöhung – Grundsatzentscheidung (§ 18a Abs 1 MRG)
Das Gericht kann wegen eines Verfahrens auf Grundsatzentscheidung (§ 18a Abs 1 MRG) nicht gesondert vom Hauptverfahren angerufen werden. Die Entscheidung selbst stellt einen gesondert anfechtbaren Sachbeschluss, der das Verfahren nicht beendet, dar.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282293 -
Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Duldungspflicht des Mieters
§ 8 MRG sowie § 18c MRG regeln, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter das Recht hat, einen vermieteten Bestandgegenstand zu betreten sowie diesen in Anspruch zu nehmen.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280250 -
Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Ablöse im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes
Hat ein Mieter in den letzten zwanzig Jahren vor der Beendigung des Mietverhältnisses in der gemieteten Wohnung Investitionen zur wesentlichen Verbesserung gemacht, so hat dieser einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ablöse gegenüber dem Vermieter.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275200 -
Scheinuntermiete
Das MRG unterscheidet zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte zustehen. Als Mieterschutzbestimmung fungiert § 2 Abs 3 MRG, wonach bloß zum Schein geschlossene Untermietverträge bekämpft werden können.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277180 -
Sanierungsarbeiten
Dieser Beitrag befasst sich mit der MIetzinserhöhung nach den §§ 18 ff MRG zur Finanzierung von Erhaltungsarbeiten.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281598 -
Hauptmietzins bei Geschäftsraum
Der § 46a MRG regelt die Voraussetzungen und die Art einer möglichen Hauptmietzinsanhebung für einen Geschättsraum durch den Vermieter.Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563501 -
lnvestitionsersatz
Der Hauptmieter hat hinsichtlich bestimmter Aufwendungen in seiner Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Vermieter gem § 10 MRG einen Ersatzanspruch.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 334222 -
Dienstwohnung
Das MRG nimmt von seinem Anwendungsbereich Wohnungen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses oder im Zusammenhang mit einem solchen als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen werden, aus.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332460 -
Verfahren außer Streitsachen – Besonderheiten
Für das gerichtliche Verfahren gelten nach § 37 Abs 3 Mietrechtsgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen mit bestimmten Besonderheiten.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277186 -
Erhaltungspflicht – Durchsetzung durch den Mieter
An dieser Stelle werden die einzelnen Erhaltungspflichten des Vermieters gem § 3 Abs 1 MRG anhand von Praxisbeispielen sowie aktueller Judikatur erläutert.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280223 -
Verbotene Vereinbarungen
Vereinbarungen, die einen in § 27 Abs 1 MRG ausgewiesenen Gegenstand beinhalten, sind nichtig. Der Gesetzgeber versucht dadurch zu erreichen, dass eine Leistung immer eine adäquate Gegenleistung nach sich zieht.Olaf Rittinger - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384227 -
Verfahren außer Streitsachen
§ 37 Abs 1 MRG zählt jene Entscheidungen auf für die die Schlichtungsstelle bzw das Gericht im Verfahren außer Streitsachen zuständig ist. Andere Angelegenheiten gehören auf den streitigen Rechtsweg.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277190 -
Erhaltungspflicht des Vermieters
Die im MRG verankerten Erhaltungspflichten des Vermieters stellen zugunsten des Mieters relativ zwingendes Recht dar. Auf die Durchführung von Erhaltungsarbeiten kann der Mieter im Vorhinein nicht wirksam verzichten.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280202 -
Mietrechtsabtretung
§ 12 MRG sieht vor, dass Alt- und Neumieter – unter bestimmten Voraussetzungen – ohne Zustimmung des Vermieters durch „Abtretung“ einen Übergang der Mieterposition durchführen können.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281614 -
Neuerrichtung
§ 18c MRG sieht in Bezug auf nachträglich neu errichtete Mietgegenstände einerseits eine Duldungspflicht jener Mieter vor, deren Rechte der Neuerrichtung entgegenstehen könnten und trifft andererseits eine entsprechende Kostenregelung.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277225