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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 253 Ergebnisse.
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Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994) – bei Nichtanwendbarkeit des KSchG
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung der Wohnung nach dem 08.05.1945)
DEMOKompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589054 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG)
DEMOHier findet sich ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung der Mietwohnung wegen unleidlichen, rücksichtslosen, anstößigen oder grob ungehörigen Verhaltens.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878151 -
Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
Der Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Anwendungsbereich des MRG – Teilausnahmen
Das Mietrechtsgesetz (MRG) kommt nur zur Anwendung, soweit die betreffende Vermietung nicht in die Voll- oder Teilausnahmen fällt. Was zählt zu den Teilausnahmen?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563421 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Wohnungstypbeschreibung für eine Neuerrichtung ohne öffentliche Mittel nach 30.06.1953
Wohnungstyp mit Neuerrichtung eines gesamten Gebäudes ohne Wohnbauförderungsmittel nach dem 30.06.1953.WEKA (bna) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653376 -
Mieterpflichten nach MRG
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem MRG treffen, erörtert folgender Beitrag.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440416 -
Vermieterpflichten nach ABGB und MRG
Dieser Beitrag geht näher auf die Pflicht des Vermieters ein, das Mietobjekt in einem gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben und diesen zu bewahren. Dabei unterscheidet sich die Erhaltungspflicht je nach Anwendung des MRG oder des ABGB.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440473 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Nichterbringung von Dienstleistungen (§ 30 Abs 2 Z 2 MRG [gilt nicht für Hausbesorger!])
Hier finden Sie einen Musterschriftsatz für die gerichtliche Aufkündigung einer Dienstwohnung wegen Nichterbringung von Dienstleistungen gem § 30 Abs 2 Z 2 MRG.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878149 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Abtretung der Mietrechte (§ 12 MRG)
Muster einer vertraglichen Einigung über die Abtretung der Hauptmietrechte an einer Wohnung nach § 12 MRG zwischen zwei Geschwistern.Simone Unterfrauner - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 878111 -
Erhaltungspflicht des Vermieters
Die im MRG verankerten Erhaltungspflichten des Vermieters stellen zugunsten des Mieters relativ zwingendes Recht dar. Auf die Durchführung von Erhaltungsarbeiten kann der Mieter im Vorhinein nicht wirksam verzichten.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280202 -
Befristung im Bereich des MRG
In § 29 MRG finden sich Beschränkungen der Befristungsmöglichkeiten, welche für alle in den Anwendungsbereich des MRG fallenden Mietverträge gelten. Dabei handelt es sich um zwingendes Recht.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282069 -
Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Erhaltungspflicht – Durchsetzung durch den Mieter
An dieser Stelle werden die einzelnen Erhaltungspflichten des Vermieters gem § 3 Abs 1 MRG anhand von Praxisbeispielen sowie aktueller Judikatur erläutert.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280223 -
Untergang des Bestandobjektes
Geht das Bestandobjekt unter, so führt dies sowohl gem ABGB als auch gem MRG prinzipiell zur Auflösung des Bestandvertrages. Dabei kann es sich sowohl um einen rechtlichen Untergang, als auch um eine Unzumutbarkeit der Weitervermietung handeln.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333033 -
Tod des Mieters
Dieser Beitrag behandelt die Auswirkungen des Todes des Mieters auf das zwischen ihnen bestehende Mietverhältnis und die Vorrausetzungen der Weiterführung oder einer dadurch möglichen Kündigung dieses Verhältnisses .Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275903 -
Nichtbenützung von Geschäftsräumen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Geschäftsräumlichkeiten nicht zur bedungenen oder einer zumindest gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276919 -
Erheblich nachteiliger Gebrauch
Ein Kündigungsgrund laut MRG liegt ua vor, wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen nachteiligen Gebrauch macht oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstandes erfolgt ist.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282706 -
Scheinuntermiete
Das MRG unterscheidet zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte zustehen. Als Mieterschutzbestimmung fungiert § 2 Abs 3 MRG, wonach bloß zum Schein geschlossene Untermietverträge bekämpft werden können.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277180 -
Eigenbedarfskündigung
Dringender Eigenbedarf kann nur zugunsten von Personen geltend gemacht werden, die zumindest Hälfteeigentümer oder deren Eintrittsberechtigte sind. Der Eigenbedarf des Vermieters darf hierbei nicht selbstverschuldet sein.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282212 -
Mietzinserhöhung – Grundsatzentscheidung (§ 18a Abs 1 MRG)
Das Gericht kann wegen eines Verfahrens auf Grundsatzentscheidung (§ 18a Abs 1 MRG) nicht gesondert vom Hauptverfahren angerufen werden. Die Entscheidung selbst stellt einen gesondert anfechtbaren Sachbeschluss, der das Verfahren nicht beendet, dar.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282293 -
Gemischte Nutzung von Mietobjekten
Dient eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung zT der Erfüllung von Geschäftszwecken, so kann dies Konsequenzen für die Anwendbarkeit mancher MRG-Bestimmungen haben, da diese häufig an das Vorliegen einer Wohnung geknüft sind.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332602