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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 21 Ergebnisse.
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Befristung im Bereich des MRG
In § 29 MRG finden sich Beschränkungen der Befristungsmöglichkeiten, welche für alle in den Anwendungsbereich des MRG fallenden Mietverträge gelten. Dabei handelt es sich um zwingendes Recht.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282069 -
Kategorien – Ausstattungsmerkmale
Jede einzelne Wohnungskategorie weist nach § 15a MRG unterschiedliche Merkmale auf, die hier kurz zusammengefasst sind. Weiters werden die Voraussetzungen der einzelnen Kategoriemerkmale näher beleuchtet.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281496 -
Befristung außerhalb des MRG
Wird ein Bestandverhältnis von Mieterschutzbestimmungen nicht erfasst, erlischt der Bestandvertrag nach § 1113 ABGB durch den Verlauf der Zeit, den Vermieter und Mieter ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart haben.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282102 -
Aufkündigungsverfahren – Ablauf
Für die Zustellung einer Aufkündigung des Bestandverhältnisses ist das Zustellgesetz anzuwenden – sie hat zu eigenen Handen zu erfolgen. Einwendungen können in Form von Schriftsätzen eingebracht oder mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277904 -
Mietzinsabrechnung
Die Abrechnung über das vorausgegangene Kalenderjahr ist vom Vermieter bis zum 30.06. jeden Kalenderjahres an einer geeigneten Stelle im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter aufzulegen. Des Weiteren ist diesen die Belegeinsicht zu gewähren.Alexander Kdolsky - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 383010 -
Richtwertmietzins
Nach dem MRG sind zwei Arten von Hauptmietzinsen möglich: der angemessene Mietzins gem § 16 Abs 1 MRG und der Richtwertmietzins gem § 16 Abs 2 bis 5 MRG. Die Richtwerte werden vom Bundesminister für Justiz per Verordnung festgelegt.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276066 -
Mietzins – Freie Vereinbarung
Eine freie Vereinbarung ist nicht nur zulässig, wenn auf sie ausdrücklich verwiesen wurde, sondern auch in Fällen, in denen das MRG nicht anwendbar ist (etwa Flächenmiete unbebauter Grundstücke, Miete von Garagen zu privaten Zwecken, Pacht …).Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281641 -
Kaution
Eine Kautionsvereinbarung dient dem Zweck, dem Vermieter die ordnungsgemäße Rückstellung der Wohnung bei Beendigung des Mietvertrages zu sichern. Sie soll ihm aber nicht zusätzliche Einkünfte verschaffen.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282765 -
Angemessener Mietzins bei Wohnungen
Als „angemessen“ gilt bei Wohnungen der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Mietobjektes ortsübliche Mietzins.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281635 -
Betriebskostenabrechnung
Bei der Betriebskostenabrechnung kann zwischen der Jahrespauschalverrechnung und der Einzelvorschreibung gewählt werden.Iman Torabia - Alexander Kdolsky - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277045 -
Befristungsabschlag
Wird ein Mietverhältnis nur auf bestimmte Zeit abgeschlossen, darf der Vermieter nur einen geringeren Mietzins als bei einem unbefristeten verlangen. Der Befristungsabschlag ist seit der WRN 2000 nicht mehr degressiv gestaffelt.Simone Unterfrauner - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 381215 -
Kategoriemietzins – Allgemeines
Der Kategoriemietzins berücksichtigt nicht die marktübliche oder erzielbare Höhe eines Mietzinses, sondern knüpft an einzelne wertbildende Faktoren für die Mietzinsbildung an.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281438 -
Erneuerung eines befristeten Vertrages
Ein befristeter Bestandvertrag kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend erneuert werden, zB durch Unterlassung der gehörigen Aufkündigung.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282143 -
Mietanbot – Rücktrittsrechte
Folgender Beitrag erläutert die Rücktrittsmöglichkeiten vor bzw nach Annahme des Anbots durch den Vermieter. Des Weiteren werden der Rücktritt vom Maklervertrag und die gesetzlichen Rücktrittsrechte des KSchG erörtert.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281509 -
Aktuelle Kategoriebeträge und Kategoriemietzins
Übersicht aktueller Kategoriebeträge und Kategoriemietzinse mit Erläuterungen, Judikatur und Rechtsgrundlagen.Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657774 -
Aktuelle Richtwerte und Richtwertmietzins
In diesem Beitrag finden Sie die aktuellen Werte sowie alles Wissenswerte zum Richtwertmietzins wie zum Beispiel zu Zu- und Abschlägen von mietrechtlichen Normwohnungen.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657692 -
Richtwert
Bei der Ermittlung des Richtwertes ist vom Herstellungswert einer gut ausgestatteten geförderten Neubaumietwohnung in einem mehrgeschossigen Gebäude mit mindestens 4 Wohnungen auszugehen.Iman Torabia - WEKA (red) - Anna Sophie Dalinger - Stanislava Doganova - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655477 -
Provisionsbestimmungen der Immobilienmaklerverordnung
Im 4. Abschnitt der Immobilienmaklerverordnung sind die zulässigen Provisionshöchstbeträge geregelt. Diese unterscheiden sich gegenüber der IMV 1978 im Wesentlichen in den im Beitrag genannten Punkten.Christoph Kothbauer - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 356349 -
Fristlose Kündigung des Mietvertrages
Bei Vorliegen bestimmter Gründe können Mietverträge auch ohne Einhaltung der sonst maßgeblichen Kündigungsfrist sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter gekündigt werden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332476 -
Was bringt die Mietpreisbremse?
Die Regierung hat am 15.12.2023 das 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz beschlossen, wonach Mieterhöhungen von Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten von gemeinnützigen Wohnungen begrenzt werden.Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1155048 -
Mietzinsminderung
Der Vermieter ist zur Erhaltung des Mietgegenstandes in brauchbarem Zustand verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Mieter für die Dauer der Unbrauchbarkeit das Recht auf Mietzinsminderung.WEKA (red) - Albert Scherzer - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 268984