Allgemeine Bestimmungen

  • Begriffsbestimmungen und Erläuterungen (§ 2 AM-VO)

    In diesem Fachbeitrag erfahren Sie die Definitionen und genauere Informationen zu wichtigen Begriffen wie zB Arbeitsmittel, Aufsicht, Schutzeinrichtungen uä.
    Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454466
  • Grundlagen

    Die Betriebsanleitung hat alle für die sichere Benutzung erforderlichen Angaben eines Arbeitsmittels zu beinhalten. Es sind gewisse Punkte bei der Auswahl, Benutzung, Änderung und Kombination von Arbeitsmitteln zu berücksichtigen.
    Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454470
  • Allgemeine Prüfungsgrundsätze

    Dieser Beitrag behandelt die allgemeinen Prüfungsgrundsätze gemäß der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO). Enthalten sind außerdem Bestimmungen zu Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen.
    Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 295135
  • Information und Unterweisung (§§ 4 und 5 AM-VO)

    ArbeitnehmerInnen müssen über Gefährdungen, die bei der Benutzung von Arbeitsmitteln entstehen können, informiert und unterwiesen werden. Diese Unterweisung kann unter gewissen Voraussetzungen entfallen.
    Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454472
  • Prüfung von Arbeitsmitteln (§§ 6 bis 11 AM-VO)

    Für bestimmte Arbeitsmittel ist eine Abnahmeprüfung vorgesehen. Weiters erfahren Sie in diesem Beitrag über jene Prüfungen, welche wiederkehrend durchzuführen sind.
    Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454474
  • Aufstellung, Erprobung, Verwendung

    Arbeitsmittel sind so aufzustellen, dass Arbeitnehmer für die Benutzung des Arbeitsmittels sicheren Zugang zu allen hiefür erforderlichen Stellen haben. An diesen Stellen muss ein gefahrloser Aufenthalt möglich sein.
    Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454487
  • Wartung, besondere Arbeiten

    Schutzeinrichtungen und sonstige für die Sicherheit relevante Teile sind regelmäßig von fachkundigen Personen zu warten. Weiters sind Wartungsbücher zu führen.
    Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 454492