ASchG – Geltungsbereich und Ausnahmen

Bestimmte Betriebe, wie zum Beispiel Bundesdienststellen oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sind explizit vom ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ausgenommen. Auch können durch Bescheid explizite Ausnahmen vom ASchG und den dazugehörigen Verordnungen erwirkt werden.

Überblick über den Geltungsbereich des ASchG