Allgemeine Arbeitgeberpflichten

  • Umfassende Gefahrenverhütung

    Die umfassende Gefahrenverhütung ist eine allgemeine Arbeitgeberpflicht, die im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) normiert ist. Dies sind ua der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit.
    Maria Lang - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 362792
  • Vorsorge für besondere Gefahren

    Wie können Gefahren im Arbeitsalltag korrekt ermittelt, beurteilt und vermieden werden, um die Sicherheit sowie die Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten? Welche Regeln gibt es im ASchG für „ernste Gefahren“?
    Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 362799
  • Eigeninitiative der ArbeitgeberInnen

    Wie können die Arbeitsbedingungen gemäß den Statuten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und in Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien nachhaltig verbessert werden?
    Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 362812
  • Aufsichtspersonen

    Zu den wichtigsten Arbeitgeberaufgaben steht neben der Unternehmensführung sowie der Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auch die geeignete Organisation und Überwachung der Arbeitsprozesse.
    Renate Novak | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 363736
  • Eigenes Verhalten

    Ziel des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) ist Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Dabei kommt dem Arbeitgeber eine wichtige Vorbildfunktion zu.
    Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 451671