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Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
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ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz regelt der Gesetzgeber alle Gebiete des technischen und arbeitshygienischen ArbeitnehmerInnenschutzes. Das ASchG gilt grundsätzlich für Betriebe und Tätigkeiten aller Art. Manche Regelungen sind allerdings nur für Betriebe bzw. Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen relevant oder gelten erst ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl.
Dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz liegt die folgende Zielsetzung zu Grunde:
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ASchG – Geltungsbereich und Ausnahmen
Bestimmte Betriebe, wie zum Beispiel Bundesdienststellen oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sind explizit vom ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ausgenommen. Auch können durch Bescheid explizite Ausnahmen vom ASchG und den dazugehörigen Verordnungen erwirkt werden.
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Begriffsbestimmungen im ArbeitnehmerInnenschutz
Für den ArbeitnehmerInnenschutz wesentliche Begriffe werden im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz definiert. Genau lesen muss man zum Beispiel bei der Abgrenzung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
An dieser Stelle hilft Ihnen eines unserer Tools: Kinder, Jugendliche und Erwachsene