Information der Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmerschutz – Mitwirkung der Arbeitnehmer/innen

    Ein wirksamer Arbeitnehmerschutz kann nur durch Information und Unterweisung in die Möglichkeiten zur Verringerung bzw Beseitigung der Gefahren bewirkt werden.
    Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452293
  • Worüber sind die Arbeitnehmer zu informieren?

    Grundsätzlich reicht eine Information der Arbeitnehmervertreter über Maßnahmen zur Gefahrenverhütung aus, es sei denn, Arbeitnehmer sind selbst unmittelbaren erheblichen Gefahren ausgesetzt.
    Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452300
  • Durchführung der Information

    Eine einmalige Information der Arbeitnehmer reicht nicht aus. Die Arbeitnehmer müssen über aktuelle Informationen verfügen. Bei Änderungen werden ergänzende Informationen notwendig.
    Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452302
  • Unterlagen

    Bei entsprechender Gestaltung können zur mündlichen Information der Arbeitnehmer auch Unterlagen verwendet werden, wie zB Broschüren oder Merkblätter.
    Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 452305