Strahlenschutz am Arbeitsplatz

  • Ziele des Strahlenschutzes

    Das Strahlenschutzgesetz legt als vorrangige Zielbestimmung den Schutz der Gesundheit von Personen, einschließlich ihrer Nachkommenschaft, und der Umwelt vor langfristigen Schädigungen durch ionisierende Strahlung fest.
    Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097697
  • Themenabgrenzung

    Hierbei kann davon ausgegangen werden, dass die Anwendung von Strahlung, die in das Regime der Bewilligungspflicht des StrSchG fällt und auf einer medizinischen Indikation beruht, für den Gesundheits- und Pflegebereich eher die Ausnahme darstellt.
    Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097698
  • Schutz von Arbeitskräften und Personen bei bewilligungspflichtigen Tätigkeiten mit Strahlenquellen

    Organisatorisch hat der Bewilligungsinhaber dafür Sorge zu tragen, dass die Schutzausrüstung auch verwendet bzw getragen wird.
    Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097699
  • Schutz von Arbeitskräften und Personen bei nicht bewilligungspflichtigen Tätigkeiten mit Strahlenquellen

    Kann die Bedingung für die Zulassung als Verbraucherprodukt zufolge der Strahlungsleistung nicht erfüllt werden besteht als weitere Möglichkeit jene der Genehmigung als Bauartzulassung.
    Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097702
  • Schutz von Arbeitskräften und Personen vor Radon

    Das StrSchG bestimmt, dass die für die betroffenen Arbeitsplätze verantwortliche Person die in einer Verordnung festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Radon auszuführen hat.
    Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097703
  • Erhebung der Radon-Exposition an Arbeitsplätzen

    Das StrSchG verpflichtet die verantwortliche Person eines Unternehmens einer Radon-Kuranstalt innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit –die Ermittlung der Radon-Konzentration in Auftrag zu geben.
    Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097704
  • Maßnahmen bei Überschreitung des Referenzwertes

    Wird im Zuge der Ermittlung eine Überschreitung des Referenzwertes der Radon-Konzentration an einem Arbeitsplatz festgestellt, hat der Verantwortliche innerhalb von 18 Monaten Maßnahmen einzuleiten.
    Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097706
  • Radonschutzbeauftrage/r

    Die im Falle der Feststellung einer Überschreitung des Abgrenzwertes für die effektive Dosis von Arbeitskräften vorgeschriebene Beiziehung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erstattung der Meldung an die Behörde zu erfolgen.
    Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1097707