Änderungen in den weiteren Anhängen

  • Änderungen in den weiteren Anhängen

    Die Anhänge der MPV sind im Wesentlichen dieselben wie die der Richtlinie 2006/42/EG (der MSV 2010), jedoch mit Umstellungen bei der Reihenfolge der Anhänge (siehe hierzu die Übersicht am Ende dieses Beitrags).
    Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139356
  • Hochrisiko-Maschinen oder dazugehörige Produkte und Sicherheitskomponenten

    Fällt eine Maschine in den Anwendungsbereich einer der in Anhang I angeführten Produkte, ist ein spezielles (aufwendigeres) Verfahren der Konformitätsbewertung durchzuführen.
    Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139357
  • Technische Dokumentation

    Inhaltlich wurden hier in der neuen MPV eine Reihe von redaktionellen Änderungen, Spezifizierungen und Klarstellungen vorgenommen.
    Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139358
  • Konformitätserklärung

    Bei der Konformitätserklärung für Maschinenprodukte zum Heben von Lasten, die in ein Gebäude oder Bauwerk eingebaut sind, wurde ein Punkt neu aufgenommen.
    Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139359
  • Interne Fertigungskontrolle

    Der Hersteller muss alle Maßnahmen treffen, damit der Prozess der Herstellung und dessen Überwachung die Übereinstimmung der hergestellten Maschine mit den technischen Unterlagen und den geltenden Anforderungen der MPV gewährleistet sind.
    Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139360
  • EU-Baumusterprüfung

    Die EU-Baumusterprüfung erfolgt durch Bewertung der Eignung der technischen Ausführung des Maschinenprodukts anhand einer Prüfung der technischen Unterlagen sowie einer Prüfung eines repräsentativen Musters des Maschinenprodukts.
    Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139361
  • Konformität des Baumusters durch interne Fertigungskontrolle

    Der Hersteller muss die im Anhang geregelten Verpflichtungen bei Herstellung der Maschine sowie zur CE- Kennzeichnung und Konformitätserklärung nachweislich erfüllen.
    Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139362
  • Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung

    Als Variante zur EU-Baumusterprüfung kann der Hersteller für Maschinen nach Anhang I das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung wählen.
    Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139363
  • Montageanleitung für unvollständige Maschinen

    Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen muss eine Beschreibung der Bedingungen enthalten, die erfüllt sein müssen, um sicherzustellen, dass die unvollständige Maschine ordnungsgemäß in das Endmaschinenprodukt eingebaut werden kann.
    Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139364