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Praxiswissen
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Grundlegende Anforderungen – GSA der MPV
Der Anhang III der MPV regelt die „Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Konstruktion und Bau von Maschinenprodukten“.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139339 -
Allgemeine Grundsätze
Der Hersteller eines Maschinenprodukts muss im iterativen Verfahren der Risikobeurteilung die für das Maschinenprodukt geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen ermitteln.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139340 -
Begriffsbestimmungen
Im Anhang III der MPV werden die bestehenden Begriffsbestimmungen teilweise präzisiert und genauer ausformuliert. Hier die neuen Begrifflichkeiten.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139342 -
Grundsätze für die Integration der Sicherheit
Ein Maschinenprodukt muss so konstruiert und gebaut werden, dass es seiner Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen Betrieb, Einrichten und Wartung erfolgen kann, ohne dass Personen einer Gefährdung ausgesetzt sind.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139344 -
Ergonomie
Die Punkte 1.1.3. (Materialien und Produkte), 1.1.4. (Beleuchtung) und 1.1.5. (Handhabung) sind weitgehend unverändert geblieben, beim Punkt 1.1.6. zur Ergonomie wurde folgende wesentliche Ergänzung aufgenommen:Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139346 -
Schutz gegen Korrumpierung
Dieser Punkt wurde neu aufgenommen und behandelt die Hardware-Software-Thematik. Maschinenprodukte müssen so konstruiert und gebaut sein, dass der Anschluss einer anderen Einrichtung an das Produkt über eine beliebige Funktion derChristian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139347 -
Steuerungen und Befehlseinrichtungen
Auch bei den Bestimmungen über Steuerungen wurde in der MPV der zunehmenden Digitalisierung bei Maschinen Rechnung getragen. Steuerungen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139348 -
Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
Die Bestimmungen über die Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefahren sind in der MPV im Wesentlichen unverändert geblieben.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139349 -
Schutzmaßnahmen gegen „psychologische Belastung“
Im Punkt „Risiken durch bewegliche Teile“ wurde auch (etwas willkürlich und nach Meinung des Autors dieses Beitrags nicht an diese Stelle passend) der Punkt „Schutzmaßnahmen gegen psychologische Belastung“ aufgenommen.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139350 -
Anforderungen an Schutzeinrichtungen
Die Bestimmungen über Schutzeinrichtungen an Maschinen sind im Wesentlichen unverändert geblieben, es werden konkret die folgenden Teilaspekte geregelt.Christian Schenk | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1139351