Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen
Vor jeder Arbeit an oder in der Nähe einer elektrischen Anlage muss eine Ermittlung und Beurteilung der elektrischen Gefahren vorgenommen werden. Danach ist festzulegen, wie die Arbeit ausgeführt werden muss, und welche Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen anzuwenden sind, um die Sicherheit bei der Arbeit zu gewährleisten.
Alle an Arbeiten an einer elektrischen Anlage beteiligten Personen müssen über die einschlägigen Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsvorschriften und betrieblichen Anweisungen unterrichtet werden. Die Unterrichtung ist im Verlauf der Arbeiten zu wiederholen, wenn die Arbeiten lange andauern oder komplex sind. Die Arbeitenden müssen angewiesen werden, diese Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen einzuhalten.
Hinweis:
Detaillierte Anforderungen für ein sicheres Arbeiten enthält die ÖVE/ÖNORM EN 50110-1, die als Stand der Technik gem § 7 Z 1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG anzusehen ist.
Arbeiten an elektrischen Anlagen
Wenn direkt an einer elektrischen Anlage gearbeitet wird, ist zu entscheiden, welche der beiden Arbeitsmethoden angewendet wird:
- Arbeiten im spannungsfreien Zustand oder
- Arbeiten unter Spannung
Arbeiten im spannungsfreien Zustand
Vor Beginn von Arbeiten ist der Arbeitsbereich eindeutig festzulegen. Die Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen, wobei der Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln besondere Bedeutung zukommt, da eine Vielzahl von Elektrounfällen auf die Nichtbeachtung oft mehrerer Sicherheitsregeln zurückzuführen ist. Ein Verstoß gegen die Sicherheitsregeln kann eine tödliche Gefahr bedeuten!
Die fünf Sicherheitsregeln lauten:
- Freischalten
- Gegen Wiedereinschalten sichern
- Spannungsfreiheit feststellen
- Erden und Kurzschließen (jedenfalls bei Hochspannung)
- Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Beim Freischalten ist darauf zu achten, dass der Arbeitsbereich nicht nur am Beginn der Arbeiten in spannungslosem Zustand ist, sondern auch dafür gesorgt ist, dass eine Einspeisung durch externe Spannungsquellen während der gesamten Arbeitsdurchführung sicher ausgeschlossen ist.
In Niederspannungs- und Kleinspannungsanlagen ist ein Erden und Kurzschließen nicht erforderlich, wenn sichergestellt ist, dass die Anlage nicht unter Spannung gesetzt werden kann, wie durch eine Einspeisung aus einer Ersatzstromquelle oder bei Freileitungen, die von anderen Leitungen gekreuzt oder elektrisch beeinflusst werden.
Alle an der Arbeit beteiligten Personen müssen Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen sein oder von einer solchen Person beaufsichtigt werden.
Arbeiten unter Spannung
Bei Arbeiten unter Spannung berühren Personen mit Körperteilen oder Gegenständen spannungsführende Teile oder dringen damit in die Gefahrenzone ein, in der der menschliche Körper der Gefahr eines elektrischen Schlags ausgesetzt ist. Um dies zu vermeiden, sind die in der Folge angeführten Schutzmaßnahmen zu treffen.
Gefahrenzone | ||
Netz-Nennspannung (kV) |
Äußere Grenze der Gefahrenzone (cm) |
|
Innenraumanlage |
Freiluftanlage |
|
< 1 |
Keine Berührung |
|
3 |
6 |
12 |
6 |
9 |
12 |
10 |
12 |
15 |
15 |
16 |
16 |
20 |
22 |
22 |
30 |
32 |
32 |
36 |
38 |
38 |
45 |
48 |
48 |
60 |
63 |
63 |
70 |
75 |
75 |
110 |
110 |
110 |
132 |
130 |
130 |
150 |
150 |
150 |
220 |
210 |
210 |
275 |
240 |
240 |
380 |
340 |
340 |
480 |
410 |
410 |
700 |
640 |
640 |
Hinweis:
Unter Niederspannung versteht man Spannungen bis zu 1.000 V (1 kV). Darüber liegt der Hochspannungsbereich.
- Arbeiten unter Spannung dürfen nur von Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.
- Arbeitnehmer/innen, die unter Spannung arbeiten, müssen eine einschlägige Spezialausbildung erhalten haben. Ausgenommen davon sind Arbeiten, bei denen eine Gefahrenbeurteilung ergibt, dass sie auch ohne Spezialausbildung sicher durchführbar sind. Die Fähigkeit, unter Spannung zu arbeiten, ist entweder durch regelmäßige praktische Durchführung solcher Arbeiten oder durch eine Teilnahme an Nachschulungen zu erhalten.
- Für eine sichere Durchführung von Arbeiten, die eine Spezialausbildung erfordern, sind schriftliche Arbeitsanweisungen zu erstellen; die notwendige Ausrüstung inklusive persönlicher Schutzausrüstung muss zur Verfügung stehen. Sie ist in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, wobei die Arbeitnehmer/innen darüber (Aufbewahrung, Lagerung, Transport, Pflege, Instandhaltung) zu unterweisen sind.
- Bei widrigen Witterungsbedingungen, wie zB starker Regen, schlechte Sicht, Gewitter und bei Brand- und Explosionsgefahr oder wenn Arbeitsmittel nicht ungehindert benutzt werden können, dürfen Arbeiten unter Spannung nicht durchgeführt werden. Falls andere ungünstige Umgebungsbedingungen auftreten, ist die Ausführung der Arbeit entsprechend zu beschränken.
- Arbeiten unter Spannung müssen nach national erprobten Verfahren ausgeführt werden. Zurzeit gibt es drei entsprechende Arbeitsverfahren:
- Arbeiten auf Abstand (bei Hochspannung): Es wird mit Werkzeugen gearbeitet, die auf isolierenden Stangen angebracht sind, um ein Eindringen mit den Händen in die Gefahrenzone zu vermeiden.
- Arbeiten mit Isolierhandschuhen bzw isolierendem Armschutz: Der Arbeitende kann, geschützt durch isolierendes Material, spannungsführende Teile berühren, ohne einen elektrischen Schlag zu erleiden.
- Arbeiten auf Potenzial (bei Hochspannung): Der Arbeitende befindet sich auf gleichem Potenzial wie die unter Spannung stehenden Teile, die er direkt berührt. Um eine gefährliche, auf den Körper wirkende Spannungsdifferenz zu vermeiden, muss auf ausreichenden Abstand zu geerdeten Teilen und Teilen, die auf anderem Potenzial liegen, geachtet werden.
Hinweis:
Zur Minimierung der Gefährdung können auch mehrere Arbeitsverfahren kombiniert werden.
Auswechseln von Sicherungseinsätzen, Lampen und Zubehör
Sicherungseinsätze sind im spannungsfreien Zustand auszuwechseln, wenn kein anderes sicheres Verfahren festgelegt ist.
Wenn in Niederspannungsanlagen der Sicherungseinsatz so eingebaut ist, dass Personen gegen elektrischen Schlag und vor den Auswirkungen eines möglichen Kurzschlusses geschützt sind, darf das Auswechseln auch unter Spannung durchgeführt werden. Von elektrotechnischen Laien dürfen unter Spannung nur Schraubsicherungen bis zu 63 Ampere und NH-Sicherungen in Sicherungslasttrennschaltern bis zu 125 Ampere Nennstrom gewechselt werden.
Unter Spannung stehende Sicherungen, die keinen Schutz gegen direktes Berühren und vor Auswirkungen eines möglichen Kurzschlusses bieten, dürfen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen und nur unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel (Sicherungsgriff mit Unterarmschutz, Gesichts- oder Augenschutz) und entsprechender Arbeitskleidung gewechselt werden.
In Hochspannungsanlagen muss das Auswechseln von Sicherungen von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person unter Anwendung einer sicheren Arbeitsmethode durchgeführt werden.
Ein Auswechseln von Lampen und herausnehmbarem Zubehör, wie zB Startern, darf nur in spannungsfreiem Zustand erfolgen. In begründeten Fällen nach Durchführung einer Gefahrenbeurteilung mit entsprechenden Schutzvorkehrungen und in Niederspannungsanlagen, wenn vollständiger Schutz gegen direktes Berühren besteht, dürfen diese Arbeiten auch unter Spannung ausgeführt werden, jedoch nicht von elektrotechnischen Laien.
In allen anderen Fällen, insbesondere in Hochspannungsanlagen, muss das Auswechseln von Lampen nach Festlegungen für Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden.
Beim Auswechseln von nicht ohne Werkzeug herausnehmbaren Zubehörteilen ist eine sichere Arbeitsmethode anzuwenden.
Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen
Falls in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen mit Nennspannungen über 50 V Wechsel- oder über 120 V Gleichspannung gearbeitet werden muss, ist sicherzustellen, dass Arbeitnehmer/innen nicht mit Körperteilen oder Gegenständen in gefährliche Bereiche eindringen können. Das kann durch Anbringen einer Schutzvorrichtung, Abdeckung, Kapselung oder isolierenden Umhüllung der spannungsführenden Teile erreicht werden. Falls dies nicht möglich ist, ist der Schutz durch ausreichenden Abstand zu gewährleisten. Dieser Abstand ist vor Beginn der Arbeiten festzulegen. Er muss auf jeden Fall größer als die Gefahrenzone sein; wenn es die Sicherheit erfordert, darf nur unter Aufsicht von Fachpersonal gearbeitet werden.
Die betroffenen Arbeitnehmer/innen müssen über die Gefahren und die von ihnen einzuhaltenden notwendigen Sicherheitsabstände eingehend informiert werden! Die Grenzen des Arbeitsbereichs sind deutlich auszuweisen.
Es sind zwei Sicherheitszonen festgelegt:
- Die Gefahrenzone: Bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile darf in diese Zone keinesfalls eingedrungen werden, da sonst Lebensgefahr besteht!
- Die Annäherungszone: Der von der Zonengrenze bestimmte Abstand darf nur unterschritten werden, wenn die Gefahrenbeurteilung ergibt, dass trotzdem ein sicheres Arbeiten möglich ist.
Annäherungszone | |
Netz-Nennspannung (kV) |
Äußere Grenze der Annäherungszone (cm) |
Bis 1 |
50 |
Über 1 bis 30 |
150 |
Über 30 bis 110 |
200 |
Über 110 bis 220 |
300 |
Über 220 bis 380 |
400 |
Bauarbeiten und sonstige nicht elektrotechnische Arbeiten
Bei nicht elektrotechnischen Arbeiten, wie
- Bauarbeiten,
- Gerüstbau,
- Arbeiten mit Hebezeugen, Baumaschinen und Fördermitteln,
- Montagearbeiten,
- Transportarbeiten,
- Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten,
- Bewegen von sonstigen Geräten und Bauhilfsmitteln,
ist ein Mindestabstand festzulegen, der die Annäherungszone möglichst weit überschreitet. Bei der Festlegung dieses Abstands ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Art und Umstände der Arbeiten (zB Platzbedarf)
- Ausbildung und Kenntnisse der Arbeitnehmer/innen
- Höhe der Spannung
- Größe der verwendeten Arbeitsmittel und Materialien
Mögliche Bewegungen von Arbeitsmitteln und Gegenständen wie hängende Lasten und Lastaufnahmemittel oder Leiterseile von Freileitungen sind zu berücksichtigen.
Um den festgelegten Abstand sicher einhalten zu können und damit ein gefahrbringendes Annähern an spannungsführende Teile zu verhindern, stehen folgende Maßnahmen zur Auswahl:
- Ausschließliche Verwendung von Arbeitsmitteln und Material mit entsprechend begrenzten Abmessungen und Reichweiten
- Technische Einrichtungen, wie Prallseile, Abschrankungen und Dreh-, Höhen- oder Auslegerbegrenzungen bei Kränen
- Organisatorische Maßnahmen (zB Warneinrichtungen)