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Dokument-ID: 787779
3. Abschnitt
Vorschrift
Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 (ASV 2015)
3. Abschnitt
Konformität von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
§ 14. Konformitätsvermutung bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
idF BGBl. II Nr. 280/2015 | Datum des Inkrafttretens 19.04.2016
Bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge, die mit harmonisierten europäischen Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird Konformität mit den wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anlage I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.