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Dokument-ID: 157951
Vorschrift
Bergpolizeiverordnung für die Seilfahrt (BPV Seilfahrt)
§ 25.
Für jede Fördermaschine ist eine Berechnung und Werksbescheinigung der Herstellerfirma beizubringen, die Angaben überdie verwendeten Werkstoffe und die zulässigen Werte der Beanspruchungder Hauptteile, der Seilbruchlast, der Seilgeschwindigkeit und derÜberlast enthält. Der Berechnung aller durch Seile belasteten Teilevon Fördermaschinen ist die rechnerische Bruchlast der Oberseilezugrunde zu legen.