Aktuelle Fachinformationen, Arbeitshilfen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Arbeitssicherheit Profi
Themen
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Gefahrenverhütung
- Information, Unterweisung, Beteiligung
- Behörden und Verfahren
-
Arbeitsstätten
- Grundsätzliche Fragen und Begriffe
- Ausstattung der Gebäude
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Arbeitsräume
- Brandschutz und Explosionsschutz
- Sicherung von Gefahrenbereichen
- Lagerungen
- Nichtraucherschutz
- Behindertengerechte Gestaltung
- Instandhaltung, Reinigung, Prüfung
- Information der ArbeitnehmerInnen
-
Arbeitsmittel
- Benutzung von Arbeitsmitteln
- Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
- Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmerpflichten
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitskommunikation
- MSV und AM-VO
- Die neue Maschinenprodukteverordnung
- Vorschriften für das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln
- Digitalisierung und Arbeitnehmerschutz
- Aufzüge und Hebeanlagen
- Neue Technologien – Digitalisierung in der Maschinensicherheit
- Betriebsanleitung und Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsstoffe
-
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
- Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge
- Körperliche Belastungen im Arbeitnehmerschutz
- Fachkenntnisse und besondere Aufsicht
- Bildschirmarbeit
- Physikalische Einwirkungen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Elektrische Anlagen
- Elektrosicherheit im Arbeitnehmerschutz
- Gastgewerbe
- Sprengarbeiten
- Bohrarbeiten
- Tagbauarbeiten
- Ladungssicherung
- Feuer- und Heißarbeiten
- Untertagebauarbeiten
- Strahlenschutz am Arbeitsplatz
- Absturzsicherung bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen
- Gesundheitsüberwachung
- Präventivdienste
- Brandschutz
-
Bauarbeiten
- Baustellenorganisation, Evaluierung und Umsetzung auf der Baustelle
- Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG
- Absturz
- Bauarbeiten und Baustelleneinrichtung
- Erd- und Felsarbeiten
- Gerüste
- Dacharbeiten und Montagearbeiten
- Abbrucharbeiten
- Wasserbauarbeiten – 14. Abschnitt BauV
- Flüssiggas auf Baustellen
-
Themen des Arbeitsschutzes
- Unterweisungen
- Arbeitspsychologie und ihre Anwendung in der betrieblichen Praxis
- Organisation des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb
- Sicherheits- und Gesundheitsmanagement
- Arbeitnehmerschutz im Verkehrswesen
- Gender und Diversity im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Grundlagen zur Evaluierung psychischer Belastung
- Virtual Reality in der Arbeitssicherheit
- Gesunde Raumluft
- Psychische Erkrankungen
- Gesundheit im Betrieb
- Betriebliches Übergangsmanagement
- Wirksam kommunizieren im Arbeitsschutz
- Materialien
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
Vorschrift
Bühnen-Fachkenntnisse-Verordnung (Bühnen-FK-V)
§ 9. Unterrichtsanstalten, Lehrberuf Veranstaltungstechnik
idF BGBl. II Nr. 403/2003 | Datum des Inkrafttretens 01.10.2003
(1) Unterrichtsanstalten im Sinne des § 63 Abs. 1 ASchG sind Universitäten gemäß § 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, einschließlich der Universitätslehrgänge gemäß § 56, das Universitätszentrum für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems, akkreditierte Privatuniversitäten, Fachhochschulen gemäß Fachhochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 340/1993, sowie Einrichtungen des berufsbildenden mittleren und höheren Schulwesens, die einschlägige bühnentechnische und beleuchtungstechnische Ausbildungen oder Lehrgänge durchführen.
(2) Der Nachweis der Fachkenntnisse im Sinne dieser Verordnung wird weiters durch das Lehrabschlusszeugnis im Lehrberuf Veranstaltungstechnik erbracht.