Dokument-ID: 812086

Vorschrift

Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015 (EMVV 2015)

Inhaltsverzeichnis

§ 21. Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

idF BGBl. II Nr. 22/2016 | Datum des Inkrafttretens 23.01.2016

Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft hat der Europäischen Kommission auf Verlangen sämtliche Auskünfte über die Grundlage für die Notifizierung oder die Erhaltung der Kompetenz der betreffenden notifizierten Stelle zu erteilen.