Dokument-ID: 1088305

Vorschrift

Landarbeitsgesetz 2021 (LAG)

Inhaltsverzeichnis

§ 324. Aufgaben

idF BGBl. I Nr. 78/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021

Der Betriebsräteversammlung obliegt:

  1. Behandlung von Berichten des Zentralbetriebsrates und der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
  2. Beschlussfassung über die Einhebung und Höhe der Zentralbetriebsratsumlage;
  3. Wahl und Enthebung der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
  4. Beschlussfassung über die Enthebung des Zentralbetriebsrates;
  5. Beschlussfassung über die Fortsetzung der Tätigkeitsdauer des Zentralbetriebsrates (§ 327 Abs. 4).