Dokument-ID: 1067030

Vorschrift

Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020)

Inhaltsverzeichnis

§ 97. Verordnungsermächtigung

idF BGBl. I Nr. 50/2020 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2020

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ermächtigt, mit Verordnung festzulegen:

  1. Bestimmungen betreffend die Ermittlung der Radonkonzentration sowie die Abschätzung und die Ermittlung der durch die Radonexposition verursachten Dosis,
  2. Aufgaben und Verpflichtungen der Überwachungsstellen sowie
  3. Daten, die an die Radondatenbank gemäß § 95 Abs. 1 zu übermitteln sind.