Dokument-ID: 1067170

Vorschrift

Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020)

Inhaltsverzeichnis

§ 134. Zentrales Quellenregister

idF BGBl. I Nr. 50/2020 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2020

Im Zentralen Quellenregister sind Daten über

  1. umschlossene radioaktive Quellen im Zusammenhang mit gemäß den §§ 16 oder 17 bewilligten Tätigkeiten,
  2. umschlossene radioaktive Quellen, die in gemäß § 33 bauartzugelassenen Geräten enthalten sind,
  3. den Fund von umschlossenen radioaktiven Quellen gemäß § 138 Abs. 3 Z 3 sowie
  4. das Inverkehrbringen, den Bezug, die Weitergabe sowie die Verbringung von gemäß § 33 bauartzugelassenen Geräten

zu sammeln, zu speichern und bereitzustellen.