Dokument-ID: 1067188

Vorschrift

Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020)

Inhaltsverzeichnis

§ 144. Selbstbewertung und Peer Reviews

idF BGBl. I Nr. 50/2020 | Datum des Inkrafttretens 01.08.2020

Mindestens einmal alle zehn Jahre hat eine Selbstbewertung des rechtlichen und administrativen Rahmens für die Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen, der zuständigen Behörde sowie des Nationalen Entsorgungsprogramms und dessen Umsetzung zu erfolgen. Mit dem Ziel bei der sicheren Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen einen hohen Sicherheitsstandard zu erreichen, hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Prüfung des rechtlichen und administrativen Rahmens, der zuständigen Behörde sowie des Nationalen Entsorgungsprogramms und dessen Umsetzung durch internationale Experten (Peer Reviews) zu veranlassen und die Europäische Kommission sowie die Mitgliedstaaten über die Ergebnisse dieser Peer Reviews unverzüglich zu informieren.