Dokument-ID: 874026

Vorschrift

VO über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr

Inhaltsverzeichnis

Artikel 44
Mitteilung der innerstaatlichen Vorschriften

idF ABl. L 60/2014 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2014

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Verordnung fallenden Gebiet erlassen, und zwar spätestens 30 Tage nach ihrer Annahme und erstmals bis 2. März 2015.