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Dokument-ID: 285316

Maria Lang - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag

Zivilrechtlicher Schadenersatz – Nichteinhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften

Wenn durch Arbeitsunfälle oder die Nicheinhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften jemandem ein Schaden entsteht, stellt sich die Frage nach einem allfälligen Schadenersatzanspruch gegenüber dem/der Schädiger/in. Schadenersatzansprüche kommen grundsätzlich sowohl gegen Arbeitgeber/innen als auch gegen andere Arbeitnehmer/innen und auch gegen Präventivfachkräfte in Betracht. Die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit ist für die zivilrechtliche Haftung keine Voraussetzung.

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