Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr

  • Rechtliche Rahmenbedingungen

    Für Absauganlagen gilt grundlegend der § 16 der AAV – Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung, die sich trotz des Wortlauts „Verordnung“ juristisch im Gesetzesrang befindet.
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1034411
  • Raumluftanlagen – stationäre und mobile Anlagen (Sauger, Entstauber)

    Zum möglichen Aufbau einer bzw den Elementen einer Absaugleitung: Absaugleitungen müssen zunächst aus fest verlegten Rohren aus nicht brennbarem Material bestehen.
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1034415