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Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
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OIB-Richtlinie 2.3 – Grundsätzliche Anforderungen
Der Beitrag beschreibt den Geltungsbereich der OIB-Richtlinie 2.3 „Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m“ und die darin formulierten personellen Anforderungen.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 477767 -
Bauliche Anforderungen an Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Dieser Beitrag fasst jene baulichen Maßnahmen gemäß OIB-Richtlinie 2.3 zusammen, die für Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m und nicht mehr als 90 m gelten.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 477785 -
Anforderungen an die Gebäudetechnik in Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Die OIB-Richtlinie 2.3 normiert in ihren Punkten 2.11 bis 2.15 die Anforderungen an die Gebäudetechnik (Brandmelde- und Löschanlagen, Lüftung, Notstrom, Alarm, Funk), die in Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m gelten.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 477913 -
Anforderungen bei Fluchtniveau bis zu 32 m
Für Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m und höchstens 32 m gelten einige Anforderungen, die zusätzlich zu den Bestimmungen der vorangegangenen Beiträge einzuhalten sind.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 477918 -
Anforderungen bei Fluchtniveau zwischen 32 m und 90 m
Für Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 m und höchstens 90 m gelten einige Anforderungen, die gemäß OIB-RL 2.3 zusätzlich zu den Bestimmungen für Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m einzuhalten sind.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 478005 -
Anforderungen bei Fluchtniveau von mehr als 90 m
Für Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m ist die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes vorgeschrieben, da die in der OIB-Richtlinie 2.3 angeführten Anforderungen nicht nicht ausreichen.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 478076 -
Anforderungen an das Brandverhalten – Übersicht
Nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht von Anforderungen an das Brandverhalten von Fassaden, Treppenhäusern und Gängen, Dächern mit einer Neigung ≤ 60° sowie nicht ausgebauten Dachräumen.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 494053