Baustellen – TRVB 149

Praxiswissen

  • Baustellen – Planung des vorbeugenden Brandschutzes

    Pkt 1 der TRVB A 149 fordert bereits vor Baubeginn, also in der Planungsphase, die Brandschutzanforderungen gemäß der Richtlinie und den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
    WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 259797
  • Baustellen – Brandschutzbeauftragter

    Gemäß TRVB A 149 „Brandschutz auf Baustellen“, Pkt 13.5.1, ist auch auf Baustellen ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen. Diesbezüglich gelten grundsätzlich die Bestimmungen der TRVBs 117, 118 und 120.
    WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 249863
  • Alarmierung – Brandschutzanforderungen auf Baustellen

    Gemäß TRVB A 149 „Brandschutz auf Baustellen“, Pkt 2.3 ist die Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall durch mindestens einen auf der Baustelle befindlichen Telefonanschluss sicherzustellen.
    WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 254944
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