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Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
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OIB-Richtlinie 2.2 – Geltungsbereich, Allgemeines
Darstellung des Geltungsbereichs und der allgemeinen Anforderungen (Baustoffe, Brandschutzkonzept) der OIB-Richtlinie 2.2 „Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks“.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593938 -
Überdachte Stellplätze
Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei überdachten Stellplätzen. Die OIB-Richtlinie 2.2 teilt die überdachten Stellplätze in drei Kategorien ein, für die unterschiedliche Anforderungen gelten.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593951 -
Garagen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m²
Darstellung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 15 m², aber nicht mehr als 50 m².Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593975 -
Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m².Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 594000 -
Garagen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 250 m²
Darstellung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m², aber nicht mehr als 250 m².Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593995 -
Parkdecks
Folgender Beitrag behandelt die Brandschutzanforderungen an Parkdecks gemäß OIB-Richtlinie 2.2, Tabelle 3.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 594003 -
Garagen und Parkdecks für gasbetriebene Kraftfahrzeuge
Darstellung der Zusatzanforderungen an Garagen und Parkdecks, in denen gasbetriebene Kraftfahrzeuge eingestellt werden.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 594008 -
Anforderungen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Mit der Ausgabe 2023 wurden Anforderungen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge neu in die OIB-RL 2.2 aufgenommen. Für das Einstellen von Elektrofahrzeugen gibt es hingegen keine zusätzlichen brandschutztechnischen Anforderungen.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1144734