Explosionsschutzverordnung 2015 bzw 1996

  • Pflichten der Wirtschaftsakteure

    Die Pflichten der Wirtschaftsakteure betreffen im Wesentlichen die Verfahren, die insb Hersteller anzuwenden haben, um die Konformität der Produkte mit den in Anhang II zur ExSV verankerten technischen Kriterien nachzuweisen.
    Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 824540
  • Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung

    Der 3. Abschnitt der ExSV 2015 enthält Bestimmungen betreffend den Konformitätsnachweis eines Produktes und legt die Vorgangsweise für die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens fest.
    Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 824546
  • Zusammenspiel ExSV 2015 und VEXAT

    Während sich die ExSV insbesondere an Wirtschaftsakteure richtet, ist die VEXAT eine Verordnung auf Grundlage des ASchG, die sich ausschließlich an Arbeitgeber wendet.
    Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 824556
  • Grundlegende Anforderungen

    Es ist davon auszugehen, dass ein Produkt sicher ist, wenn grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der ExSV 1996 bzw der RL 94/9/EG für die Konzeption und den Bau von Geräten und Schutzsystemen eingehalten wurden.
    Josef Kerschhagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 291445
  • Gerätegruppen und -kategorien

    Die Anforderungen an Geräte hängen von ihrer Einteilung in entsprechende Gruppen (Gerätegruppe I, Gerätegruppe II) und Kategorien ab.
    Josef Kerschhagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 291452
  • Konformitätsbewertung: Übersicht

    Im folgenden Beitrag erwartet Sie eine (nach Gerätegruppen und -kategorien gegliederte) tabellarische Übersicht über die Konformitätsbewertung.
    Josef Kerschhagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 291468
  • Kennzeichnungen von Geräten und Schutzsystemen

    Auf jedem Gerät und Schutzsystem müssen deutlich und unauslöschbar unter anderem folgende Mindestangaben angebracht sein: Name und Anschrift des Herstellers, CE-Kennzeichnung, Bezeichnung der Serie und des Typs (eventuell Seriennummer), Baujahr.
    Josef Kerschhagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 291505