Lagerung von Sprengmitteln

  • Lagerung von Sprengmitteln

    Unter Sprengmittel – Überbegriff für Sprengstoffe und Zündmittel – werden alle Erzeugnisse verstanden, die bei willkürlich auslösbaren chemischen Zustandsänderungen derart Energie frei werden lassen, dass feste Körper gesprengt werden können.
    Regina Holleis - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294765
  • Übernahme von Sprengmitteln

    Der Bezug von Sprengmitteln erfolgt über den so genannten Verschleißer (Händler von Sprengmitteln mit besonderer gewerblicher Berechtigung). Zuvor ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein Bezugsschein einzuholen.
    Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294772
  • Lagerhaltung von Sprengmitteln

    Für die Durchführung von Sprengarbeiten – dazu gehört auch die Übernahme sowie die Einlagerung und Ausgabe von Sprengmitteln – ist der Sprengbefugte selbst verantwortlich.
    Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294776
  • Anforderungen an Sprengmittellager

    Das Sprengmittelgesetz 2010, BGBl I, Nr 121/2009, löst das bisherige Schieß- und Sprengmittelgesetz aus dem Jahr 1935 ab und gilt ab 01. Jänner 2010.
    Regina Holleis - Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294781
  • Zwischenlagerung von Sprengmitteln

    Bei abgelegenen Arbeitsstellen darf der voraussichtliche Tagesbedarf an Sprengmitteln nicht erst unmittelbar vor dem Laden, sondern schon bei Beginn der Arbeitsschicht aus dem Lager übernommen werden.
    Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294784
  • Unbrauchbare Sprengmittel

    Als unbrauchbar gelten Sprengstoffe und Zündmittel, deren Beschaffenheit sich durch mechanische oder thermische Beanspruchungen, chemische Einwirkungen, Wasser oder Feuchtigkeit oder zu lange Lagerung verändert hat.
    Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294786
  • Sprengmittellagerverordnung

    Aufgrund des § 35 Abs 2 und 3 des Sprengmittelgesetzes 2010, BGBl I Nr 121/2009 wurde die Verordnung des Bundesministeriums für Inneres über Lager für Schieß- und Sprengmittel (Sprengmittellagerverordnung – SprLV) - BGBl II Nr 483/2010 erlassen.
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1144745