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Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

Brandschutztechnische Einrichtungen – Überblick

Brandschutztechnische Einrichtungen sind Geräte und Anlagen des betrieblichen Brandschutzes, die dazu dienen, Brände zu bekämpfen, ihre Ausbreitung zu behindern oder die von ihnen ausgehenden Gefährdungen zu vermindern. Sie spielen für Betriebe eine wesentliche Rolle, um den Arbeitnehmerschutzvorschriften zu entsprechen.

Ein Kernstück der betrieblichen Brandschutztechnik ist die Brandmeldeanlage. Die wichtigste technische Richtlinie ist hier die TRVB 123, in der von der Errichtung bis zur Wartung alle Aspekte von Brandmeldeanlagen behandelt werden. Weiters zu beachten sind ist die ÖNORMen-Reihe EN 54 sowie die TRVB 114, in der Mindeststandards für den Anschluss von Brandmeldeanlagen definiert werden.

Weitere technische Richtlinien des vorbeugenden Brandschutzes für brandschutztechnische Einrichtungen sind:

  • TRVB 151: Brandfallsteuerungen (Ansteuerung von automatischen Brandschutzeinrichtungen durch Brandmeldeanlagen)
  • TRVB 148: Feststellanlagen für Brandschutz- und Rauchabschlüsse (zB Selbstschließeinrichtungen von Brandschutztüren)
  • TRVB 122: Rauchwarnmelder (für Räume und Gebäude, die nicht über eine Brandmeldeanlage gemäß TRVB 123 verfügen müssen)
  • TRVB 111: Rauchabzüge für Stiegenhäuser (Abführung von Rauchgasen, um Stiegenhäuser wieder benutzbar zu machen)
  • TRVB 125: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • TRVB 158: Elektroakustische Notfallsysteme (Alarmierungssysteme mit Sprachdurchsagen)
  • TRVB 159: Objektfunkanlagen (Sende- und Empfangseinrichtungen für die Funkkommunikation von Einsatzkräften)

Gemäß Arbeitsstättenverordnung können Brandmeldeanlagen oder andere brandschutztechnische Einrichtungen von der Behörde vorgeschrieben werden, wenn dies für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer erforderlich ist.

Einfluss von Brandschutzanlagen auf die Rauchentwicklung

Wenn ein Brand ausgebrochen ist, hängt seine weitere Entwicklung von vielen Faktoren ab, etwa von den vorhandenen Brandlasten, von der Struktur und Bauweise der betroffenen Räume und nicht zuletzt von der Zeit bis zum Eintreffen der Feuerwehr. Dieser Beitrag geht der Frage nach, welchen Einfluss Brandschutzanlagen (Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauchabzugsanlagen) auf die Brand- und Rauchentwicklung haben.

Brandmeldeanlagen

Der Einfluss von Brandmeldeanlagen auf die Brand- und Rauchentwicklung ist indirekter Natur. Zum einen können sie in Verbindung mit Brandfallsteuerungen das Brandgeschehen eindämmen (zB durch Schließen von Türen und anderen Abschlüssen). Zum anderen können durch die Alarmierung Maßnahmen der ersten Löschhilfe gesetzt und rascher die Feuerwehr verständigt werden. Die Interventionszeit der Feuerwehr ist einer der wesentlichsten Faktoren für die Eindämmung der Ausmaße eines Brandes.

Sprinkleranlagen

Sprinkleranlagen sind sehr effizient darin, Entstehungsbrände zu löschen bzw das Ausmaß von Bränden stark zu beschränken. Statistiken zufolge können etwa 4 von 5 Bränden schon durch das Öffnen nur eines Sprinklerkopfes gelöscht bzw eingeschränkt werden. Für ca 95 % der Brände ist es ausreichend, wenn sich 5 Sprinklerköpfe öffnen.

Indem Sprinkleranlagen die Brandfläche begrenzen, die Brandintensität wesentlich verringern und Rauchgase abkühlen, sind sie eine der effektivsten Maßnahmen gegen Rauchentwicklung.

Rauchableitungsanlagen

Hauptzweck von Rauchableitungsanlagen ist die Unterstützung eines Feuerwehreinsatzes. Sie haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Brandausbreitung, können aber die Verrauchung reduzieren und die betroffenen Räume thermisch entlasten.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Der Einfluss einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) auf die Rauchausbreitung ist sehr maßgeblich. Die RWA führt Rauch und Wärme im Umfang der maximalen Bemessungsbrandgröße ab. Bei Natürlichen RWA kommt außerdem ein gewisser Nachregelungseffekt zum Tragen, da bei höheren Temperaturen der Rauchgase durch den höheren thermischen Auftrieb auch die Rauch- und Wärmeabfuhr steigt.