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Elektrische Einrichtungen, die die Brandschutzanforderungen optimal erfüllen
Damit brandschutztechnische Einrichtungen in Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäuden auch im Ernstfall ihre Funktion erfüllen, muss die gesamte elektrische Anlage dem Sicherheitsstandard der OVE E 8101 entsprechen. Was ist zu beachten?
Perfektes Zusammenspiel für den Brandschutz erforderlich
Bei bestimmten elektrischen Einrichtungen für Sicherheitszwecke muss sichergestellt sein, dass ihre Funktion zu jeder Zeit, dh auch während des Ausfalls der normalerweise gegebenen Stromversorgung, zB aus dem öffentlichen Netz, und im Brandfall erhalten bleiben muss.
Diese Anforderung macht besondere Stromquellen, geeignete elektrische Betriebsmittel, Stromkreise und Kabel- und Leitungsanlagen erforderlich. In besonders gelagerten Fällen sind hinsichtlich des Funktionserhalts im Brandfall oder der automatischen Abschaltung als Schutzmaßnahme darüber hinausgehende spezielle Anforderungen zu erfüllen. Dies ergibt sich im Einzelfall für Räume bzw Anlagen besonderer Art oder mit besonderer Nutzung aus brandschutz- oder bautechnischen Richtlinien, die behördlichen Vorschreibungen (Auflagen) zugrunde liegen.
Funktionserhalt im Brandfall erfüllen
Wird für Einrichtungen für Sicherheitszwecke der Erhalt der Funktion auch im Brandfall gefordert, sind folgende zusätzlichen Bedingungen zu erfüllen:
- die für die Versorgung ausgewählte Stromquelle, die zusätzlich zur allgemeinen Stromversorgung, zB der Versorgung aus dem öffentlichen Stromversorgungsnetz, vorzusehen ist, muss die Stromversorgung für eine ausreichende Dauer aufrecht erhalten,
- alle elektrischen Betriebsmittel der Einrichtungen müssen die Feuerbeständigkeit für eine ausreichende Dauer aufgrund ihrer Bauart oder durch die Art ihrer Errichtung gewährleisten.
Weitere Anforderungen an Stromkreise, Stromquellen und deren Aufstellungsorte
Welche weiteren Anforderungen gelten laut OVE E 8101? Darüber informiert Sie der kostenlose Download-Beitrag.
Anforderungen an Stromquellen nach OVE E 8101:2019-01-01

Bei bestimmten Einrichtungen für Sicherheitszwecke muss laut OVE E 8101:2019-01-01 sichergestellt sein, dass ihre Funktion auch während des Ausfalls der Stromversorgung und im Brandfall erhalten bleibt. Dabei handelt es sich um sogenannte Stromquellen für Sicherheitszwecke.
Diese Anforderung macht besondere Stromquellen, geeignete elektrische Betriebsmittel, Stromkreise sowie Kabel- und Leitungsanlagen erforderlich. Im Einzelfall sind für Räume und Anlagen besonderer Art darüber hinausgehende spezielle Anforderungen einzuhalten.
Informieren Sie sich in diesem kostenlosen Beitrag darüber, welche elektrischen Einrichtungen den Brandschutz optimal unterstützen und welche Anforderungen hierbei zu erfüllen sind, auch hinsichtlich Prüfung und Überwachung.
Behandelt werden u.a. folgende Themenbereiche:
- Grundsätzliche Anforderungen an Stromquellen für Sicherheitszwecke
- Lüftung und Brandschutzklappen
- Situierung im Raum
- Anforderungen bei Räumen mit erhöhter Brandgefahr
- Besondere Anforderungen für CPS- und LPS-Systeme
- Prüf- und Überwachungspflichten
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