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Chemikalienverordnung 1999 (ChemV 1999)
Anhang A
1. Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen
Die Buchstaben E, O, F+, F, T+, T, C, Xn, Xi und N sind weder Bestandteil des Gefahrensymbols noch der Gefahrenbezeichnung, sondern stehen, wenn sie beispielsweise im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG oder in den Anhängen dieser Verordnung angegeben werden, stellvertretend entweder für das Gefahrensymbol oder für die Gefahrenbezeichnung.
E ![]() Explosionsgefährlich |
O ![]() Brandfördernd |
F+ ![]() Hochentzündlich |
F ![]() Leichtenzündlich |
T+ ![]() Sehr giftig |
T ![]() Giftig |
Xn ![]() Gesundheitsschädlich |
C ![]() Ätzend |
Xi ![]() Reizend |
N ![]() Umweltgefährlich |
2.1 Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze):
2.1.1 Standardaufschriften, die auf die besonderen Gefahren beim Umgang und der Verwendung hinweisen (R-Sätze)
R 1 |
In trockenem Zustand explosionsgefährlich |
R 2 |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich |
R 3 |
Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich |
R 4 |
Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen |
R 5 |
Beim Erwärmen explosionsfähig |
R 6 |
Mit und ohne Luft explosionsfähig |
R 7 |
Kann Brand verursachen |
R 8 |
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen |
R 9 |
Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen |
R 10 |
Entzündlich |
R 11 |
Leichtentzündlich |
R 12 |
Hochentzündlich |
R 14 |
Reagiert heftig mit Wasser |
R 15 |
Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase |
R 16 |
Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen |
R 17 |
Selbstentzündlich an der Luft |
R 18 |
Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-/Luft-Gemische möglich |
R 19 |
Kann explosionsfähige Peroxide bilden |
R 20 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen |
R 21 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut |
R 22 |
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken |
R 23 |
Giftig beim Einatmen |
R 24 |
Giftig bei Berührung mit der Haut |
R 25 |
Giftig beim Verschlucken |
R 26 |
Sehr giftig beim Einatmen |
R 27 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut |
R 28 |
Sehr giftig beim Verschlucken |
R 29 |
Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase |
R 30 |
Kann bei Gebrauch leichtentzündlich werden |
R 31 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase |
R 32 |
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
R 33 |
Gefahr kumulativer Wirkungen |
R 34 |
Verursacht Verätzungen |
R 35 |
Verursacht schwere Verätzungen |
R 36 |
Reizt die Augen |
R 37 |
Reizt die Atmungsorgane |
R 38 |
Reizt die Haut |
R 39 |
Ernste Gefahr irreversiblen Schadens |
R 40 |
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung |
R 41 |
Gefahr ernster Augenschäden |
R 42 |
Sensibilisierung durch Einatmen möglich |
R 43 |
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich |
R 44 |
Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß |
R 45 |
Kann Krebs erzeugen |
R 46 |
Kann vererbbare Schäden verursachen |
R 48 |
Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition |
R 49 |
Kann Krebs erzeugen beim Einatmen |
R 50 |
Sehr giftig für Wasserorganismen |
R 51 |
Giftig für Wasserorganismen |
R 52 |
Schädlich für Wasserorganismen |
R 53 |
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 54 |
Giftig für Pflanzen |
R 55 |
Giftig für Tiere |
R 56 |
Giftig für Bodenorganismen |
R 57 |
Giftig für Bienen |
R 58 |
Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben |
R 59 |
Gefährlich für die Ozonschicht |
R 60 |
Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen |
R 61 |
Kann das Kind im Mutterleib schädigen |
R 62 |
Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen |
R 63 |
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen |
R 64 |
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen |
R 65 |
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen |
R 66 |
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen |
R 67 |
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen |
R 68 |
Irreversibler Schaden möglich |
2.1.2 Kombination der R-Sätze:
R 14/15 |
Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase |
R 15/29 |
Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase |
R 20/21 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 20/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken |
R 20/21/22 |
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut |
R 21/22 |
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken |
R 23/24 |
Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 23/25 |
Giftig beim Einatmen und Verschlucken |
R 23/24/25 |
Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut |
R 24/25 |
Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken |
R 26/27 |
Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 26/28 |
Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken |
R 26/27/28 |
Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut |
R 27/28 |
Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken |
R 36/37 |
Reizt die Augen und die Atmungsorgane |
R 36/38 |
Reizt die Augen und die Haut |
R 36/37/38 |
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut |
R 37/38 |
Reizt die Atmungsorgane und die Haut |
R 39/23 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen |
R 39/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut |
R 39/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken |
R 39/23/24 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 39/23/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 39/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 39/23/24/25 |
Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 39/26 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen |
R 39/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut |
R 39/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken |
R 39/26/27 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 39/26/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 39/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 39/26/27/28 |
Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 42/43 |
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich |
R 48/20 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen |
R 48/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut |
R 48/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken |
R 48/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut |
R 48/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 48/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 48/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 48/23 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen |
R 48/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut |
R 48/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken |
R 48/23/24 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut |
R 48/23/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 48/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 48/23/24/25 |
Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 50/53 |
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 51/53 |
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 52/53 |
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben |
R 68/20 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen |
R 68/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut |
R 68/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken |
R 68/20/21 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut |
R 68/20/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken |
R 68/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
R 68/20/21/22 |
Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken |
3.1 Liste der Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
S 1 |
Unter Verschluß aufbewahren |
S 2 |
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
S 3 |
Kühl aufbewahren |
S 4 |
Von Wohnplätzen fernhalten |
S 5 |
Unter … aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben) |
S 6 |
Unter … aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben) |
S 7 |
Behälter dicht geschlossen halten |
S 8 |
Behälter trocken halten |
S 9 |
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren |
S 12 |
Behälter nicht gasdicht verschließen |
S 13 |
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
S 14 |
Von … fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben) |
S 15 |
Vor Hitze schützen |
S 16 |
Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen |
S 17 |
Von brennbaren Stoffen fernhalten |
S 18 |
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben |
S 20 |
Bei der Arbeit nicht essen und trinken |
S 21 |
Bei der Arbeit nicht rauchen |
S 22 |
Staub nicht einatmen |
S 23 |
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) |
S 24 |
Berührung mit der Haut vermeiden |
S 25 |
Berührung mit den Augen vermeiden |
S 26 |
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren |
S 27 |
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen |
S 28 |
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben) |
S 29 |
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen |
S 30 |
Niemals Wasser hinzugießen |
S 33 |
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen |
S 35 |
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
S 36 |
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen |
S 37 |
Geeignete Schutzhandschuhe tragen |
S 38 |
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen |
S 39 |
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen |
S 40 |
Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben) |
S 41 |
Explosions- und Brandgase nicht einatmen |
S 42 |
Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) |
S 43 |
Zum Löschen … (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: „Kein Wasser verwenden“) |
S 45 |
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) |
S 46 |
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
S 47 |
Nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben) |
S 48 |
Feucht halten mit … (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben) |
S 49 |
Nur im Originalbehälter aufbewahren |
S 50 |
Nicht mischen mit … (vom Hersteller anzugeben) |
S 51 |
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden |
S 52 |
Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden |
S 53 |
Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen |
S 56 |
Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen |
S 57 |
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
S 59 |
Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen |
S 60 |
Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen |
S 61 |
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen |
S 62 |
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen |
S 63 |
Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen |
S 64 |
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewußtsein ist) |
3.1.1 Kombination der S-Sätze:
S 1/2 |
Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren |
S 3/7 |
Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren |
S 3/9/14 |
An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben) |
S 3/9/14/49 |
Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben) |
S 3/9/49 |
Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren |
S 3/14 |
An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß, sind vom Hersteller anzugeben) |
S 7/8 |
Behälter trocken und dicht geschlossen halten |
S 7/9 |
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren |
S 7/47 |
Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über … °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben) |
S 20/21 |
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen |
S 24/25 |
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden |
S 27/28 |
Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel … (vom Hersteller anzugeben) |
S 29/35 |
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
S 29/56 |
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen |
S 36/37 |
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen |
S 36/37/39 |
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen |
S 36/39 |
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen |
S 37/39 |
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen |
S 47/49 |
Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über … °C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren |