Dokument-ID: 358050

Vorschrift

Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012)

Inhaltsverzeichnis

§ 6. Leitungsroller

idF BGBl. II Nr. 33/2012 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2012

Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass Leitungsroller vorzugsweise mit eingebauter Überhitzungsschutzeinrichtung verwendet werden. Leitungsroller ohne Überhitzungsschutzeinrichtung dürfen nur bei vollständig abgerolltem Kabel verwendet werden.