Dokument-ID: 270196

Vorschrift

Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG)

Inhaltsverzeichnis

§ 58. Sonstige Abflüsse

idF LGBl. Nr. 13/2011 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2011

Sonstige Abflüsse, insbesondere solche aus landwirtschaftlichen Anlagen, wie z. B. aus Stallungen, Düngersammelanlagen oder Silos, sind so zu sammeln, dass die Hygiene und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden.

(LGBl. Nr. 13/2011)