Dokument-ID: 1123626

Vorschrift

Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG)

Inhaltsverzeichnis

X. Abschnitt
Sondervorschriften für Handelsbetriebe

§ 101. Zusätzliche Bewilligungsvoraussetzungen

idF LGBl. Nr. 45/2022 | Datum des Inkrafttretens 29.06.2022

Neubauten, die der Unterbringung von Handelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² dienen, dürfen zur Gewährleistung einer Boden sparenden Bebauung nur mit mindestens zwei oberirdischen Geschossen erfolgen.

(LGBl. Nr. 45/2022)