Dokument-ID: 062767

Vorschrift

Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO)

Inhaltsverzeichnis

§ 2a.

idF BGBl. II Nr. 53/1997 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1997

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente für Arbeitsstätten, in denen nicht mehr als zehn Arbeitnehmer/innen regelmäßig beschäftigt werden und in denen keine Gefahren bestehen, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind, können entsprechend der Anlage zu dieser Verordnung gestaltet werden.