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Dokument-ID: 827292

Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag

Geltung der OIB-Richtlinien 2, 2.1, 2.2 und 2.3

Geltung in den Baubestimmungen der einzelnen Bundesländer

Hinweis:

Am 12.04.2019 wurden die OIB-Richtlinien, Ausgabe 2019 beschlossen. Diese wurden mittlerweile in allen Landesvorschriften für verbindlich erklärt.

Im Mai 2023 erfolgte der Beschluss über die Ausgabe 2023 der Richtlinien. Diese wurden bisher nur in Wien für verbindlich erklärt.

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