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Dokument-ID: 973030

Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

Rechtsgrundlagen im Brandschutz – Überblick

Europarecht

Auf Gemeinschaftsebene sind Bestimmungen in Bezug auf den Brandschutz in Form der Klassifizierung des Feuerwiderstandes von Bauprodukten durch Festlegung harmonisierter Bedingungen für das Inverkehrbringen erlassen worden. Als zentraler Gesetzgebungsakt gilt die „Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten“, EU/305/2011, in der Fassung der Verordnungen 568/2014/EU, 574/2014/EU sowie 2019/1020/EU.

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