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Ihre Suche nach oib-richtlinie 2.2 lieferte 65 Ergebnisse.
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Anforderungen an Brandschutzkonzepte für den Genehmigungsantrag bei gewerblichen Genehmigungsverfahren
DEMOFür die Genehmigung einer Betriebsanlage nach der Gewerbeordnung ist es uU erforderlich, ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Im Folgenden werden dafür die verschiedenen Brandschutzkonzepte dargestellt und die gesetzlichen Anforderungen beschrieben.Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 679457 -
OIB-Richtlinie 2.2 – Geltungsbereich, Allgemeines
Darstellung des Geltungsbereichs und der allgemeinen Anforderungen (Baustoffe, Brandschutzkonzept) der OIB-Richtlinie 2.2 „Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks“.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593938 -
Neue Anforderungen an Garagen und überdachte Stellplätze durch die neue OIB-Richtlinie 2.2
In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich durch die Ausgabe 2015 der OIB-Richtlinie 2.2 ändert und wann diese Änderungen, z. B. bezüglich Fluchtwege und Löschwasserversorgung in Garagen, in den jeweiligen Bundesländern in Kraft treten.WEKA (bli) | News | 19.05.2016 | Dokument-ID: 832240 -
Brandschutz bei Fassadenbegrünungen – Anforderungen nun in der OIB-Richtlinie 2
Die neue OIB-Richtlinie 2 regelt die Anforderungen an den Brandschutz bei Fassadenbegrünungen. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Bestimmungen in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse zusammen.Dieter Werner | News | 25.07.2023 | Dokument-ID: 1140132 -
OIB-RL 2.2: Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks, Ausgabe 2015
Vorschrift | StF: OIB-330.2-013/15 | idF: OIB-330.2-013/15 | Dokument-ID: 780517 -
Überdachte Stellplätze
Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei überdachten Stellplätzen. Die OIB-Richtlinie 2.2 teilt die überdachten Stellplätze in drei Kategorien ein, für die unterschiedliche Anforderungen gelten.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593951 -
Die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“
Die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ regelt die wesentlichen Mindestanforderungen an den Brandschutz von Gebäuden. Sie soll die Brandschutzstandards von Gebäuden für alle österreichischen Bundesländer vereinheitlichen.Clemens Purtscher - Michael Schmid | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 294974 -
Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m².Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 594000 -
Garagen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 250 m²
Darstellung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m², aber nicht mehr als 250 m².Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593995 -
Parkdecks
Folgender Beitrag behandelt die Brandschutzanforderungen an Parkdecks gemäß OIB-Richtlinie 2.2, Tabelle 3.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 594003 -
Garagen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m²
Darstellung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 2.2 an den Brandschutz bei Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 15 m², aber nicht mehr als 50 m².Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 593975 -
Geltung der OIB-Richtlinien 2, 2.1, 2.2 und 2.3
Im folgenden Beitrag erwartet Sie eine tabellarische Übersicht jener (nach Bundesland geordneter) Vorschriften, in welchen die OIB-Richtlinien 2, 2.1, 2.2 und 2.3 umgesetzt wurden.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827292 -
Photovoltaikanlagen – Anforderungen nach den OIB-Richtlinien
In Zeiten der Bemühungen um die Begrenzung der Klimakrise rückt die Stromgewinnung aus dem Sonnenlicht immer stärker in den Fokus.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1144739 -
Brandschutztüren zwischen Brandabschnitten – Anforderungen an Feststellanlagen
Brandabschnitten kommt für die Begrenzung von Brandschäden große Bedeutung zu. Damit Türen diese Wirkung nicht schmälern, müssen sie den erforderlichen Feuerwiderstand gem OIB-Richtlinie 2 aufweisen und im Brandfall verlässlich geschlossen sein.Clemens Purtscher | News | 17.08.2020 | Dokument-ID: 1026476 -
Anforderungen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Mit der Ausgabe 2023 wurden Anforderungen an Ladestationen für Elektrofahrzeuge neu in die OIB-RL 2.2 aufgenommen. Für das Einstellen von Elektrofahrzeugen gibt es hingegen keine zusätzlichen brandschutztechnischen Anforderungen.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1144734 -
OIB-RL 2.2: Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks, Ausgabe 2011
Vorschrift | StF: OIB-330.2-071/11 | idF: OIB-330.2-071/11 | Dokument-ID: 444667 -
Garagen und Parkdecks für gasbetriebene Kraftfahrzeuge
Darstellung der Zusatzanforderungen an Garagen und Parkdecks, in denen gasbetriebene Kraftfahrzeuge eingestellt werden.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 594008 -
Betriebsbauten – Bauliche Anforderungen
Bauliche Anforderungen an Betriebsbauten gemäß OIB-Richtlinie 2.1 und TRVB S 127: Höchstzulässige Geschoßfläche, Decken, Brandwände etc.Clemens Purtscher - WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 985243 -
Anforderungen an Leitungen und Durchführungen
Brandschutztechnische Anforderungen an Leitungen und Durchführungen sowie deren Dämmstoffe bzw Wärmedämmungen gemäß OIB-Richtlinie 2, TRVB 110 und AStV.Redaktion WEKA - Irmgard Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 985174 -
Einleitung und rechtliche Grundlagen
Im nachfolgenden Fachbeitrag werden in erster Linie Abweichungen im Brandschutz bei Betriebsbauten behandelt.Andreas Rausch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 961187 -
Der Brandschutzbeauftragte im Betrieb
Mit dieser Checkliste erhalten Sie alle nützlichen Informationen über die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gemäß TRVB 117, TRVB 119, OIB-Richtlinie 2.1 und AStV.Clemens Purtscher - Ivo Lagler - Redaktion WEKA | Muster | Technische Checkliste | Dokument-ID: 806867 -
Anforderungen an das Brandverhalten – Übersicht
Nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht von Anforderungen an das Brandverhalten von Fassaden, Treppenhäusern und Gängen, Dächern mit einer Neigung ≤ 60° sowie nicht ausgebauten Dachräumen.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 494053 -
Burgenländische Bauverordnung 2008 (Bgld. BauVO 2008) – Anlage 2.2
Vorschrift | Dokument-ID: 916182 -
Anforderungen bei Fluchtniveau bis zu 32 m
Für Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m und höchstens 32 m gelten einige Anforderungen, die zusätzlich zu den Bestimmungen der vorangegangenen Beiträge einzuhalten sind.Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 477918 -
Betriebsbauten – Fluchtwege, Stiegenhäuser
Grundsätzlich hat über einen Fluchtweg von jeder Stelle jedes Raums in höchstens 40 m direkter Gehweglänge erreichbar zu sein.Clemens Purtscher - WEKA (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 985250