22.12.2023 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1152609

Brandrisiken zu Weihnachten und Silvester

WEKA (kp)

Auch in der besinnlichsten Zeit und zum Jahreswechsel lauern Brandgefahren – vom brennenden Christbaum bis hin zum explodierenden Feuerwerkskörper. Einige Tipps für sicheres Feiern finden Sie hier.

So feiern Sie in der Weihnachts- und Adventszeit entspannt

  • Vergegenwärtigen Sie sich die Brandgefahren zu Weihnachten und Silvester bei Ihnen zuhause und überlegen Sie, wie sie die Brandrisiken minimieren können.
  • Löschhilfen: Halten Sie Geräte der Ersten Löschhilfe bereit (Löschdecke, Wasser- Schaumlöscher).
  • Sicherheitskerzen einsetzen: diese wirken zum Ende hin selbstlöschend und verhindern auch ein Kippen oder Durchrutschen des Dochts. Erneuern Sie die Kerzen rechtzeitig. Für Christbäume empfehlen sich elektrische Lösungen wie Lichterketten.
  • Lichterketten nur mit Prüfzeichen: das sind das GS-Zeichen des TÜV, die Bezeichnung IP-44 für Lichterketten im Außenbereich sowie das Zeichen des ÖVE (Österreichischer Verband für Elektrotechnik) oder des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik).
  • Lebender Christbaum: Wenn möglich verwenden Sie einen Christbaum im Topf oder zumindest einen Christbaumständer mit Wasserbehälter, der den Baum noch länger mit Feuchtigkeit versorgt. Lagern Sie den Christbaum möglichst lange im Freien und stellen Sie ihn erst knapp vor dem Heiligen Abend auf.
  • Wahren von Sicherheitsabständen: insbesondere von Ihrem Christbaum zu brennbaren Materialien wie Vorhängen und Gardinen. Ein Abstand von mindestens 50 cm sollte eingehalten werden.
  • Umsicht bei Kindern: Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen, informieren Sie Kinder über die möglichen Brandgefahren und schützen Sie Feuerzeuge und Zündhölzer vor ihrem Zugriff.

Silvester

Für einen entspannten Jahreswechsel lohnt sich auch hier grundsätzlich der Blick auf die Sicherheit. 

  • Beim Kauf: Kaufen Sie Feuerwerkskörper nur bei autorisierten Händlern und achten Sie auf die korrekte Kennzeichnung
  • Nur „verlässliche Personen“ dürfen mit Feuerwerkskörpern hantieren. Der Umgang mit Feuerwerkskörpern ist verboten, wenn die Person alkoholisiert bzw psychisch oder körperlich beeinträchtig ist.
  • Löschhilfen: halten Sie einen Wasserkübel oder Feuerlöscher bereit.
  • Entzünden: Feuerwerkskörper mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach einige Schritte zurücktreten.
  • Abschießen: Feuerwerkskörper niemals aus der Hand abschießen, sondern von Rohren, leeren Flaschen oder Schneehügeln.
  • Blindgänger: Versagen Feuerwerkskörper, diese keinesfalls aufheben oder nochmals anzünden. Es könnte sich um „Zeitzünder“ handeln, die erst verspätet reagieren. Diese am besten mit Wasser vernichten.
  • Zuschauer sollten sich in größerer Entfernung zum Geschehen aufhalten (keinesfalls in Schussrichtung der Feuerwerkskörper). Ein großes Sicherheitsrisiko sind offene Taschen und Kapuzen.
  • Kinder und Altersbeschränkungen: Für die verschiedenen Kategorien von Feuerwerkskörpern gelten unterschiedliche Altersbeschränkungen: erst ab 12 Jahren dürfen Kinder Feuerwerkskörper der Kategorie F1 selbst zünden, Kategorie F2 ab 16 Jahren.

Christbaumbrand – Ihre Einschätzung ist jetzt gefragt!

Schätzen Sie, wie lange es dauert, bis ein Christbaumbrand im Raum zu einem Vollbrand führt! 

  • 10 Minuten?
  • 5 Minuten?
  • 2 Minuten?

Sehen Sie sich danach dieses eindrucksvolle Video des Feuerwehrmagazins Fireworld des OÖ Landesfeuerwehrverbandes an. (© Hermann Kollinger, auf Youtube hochgeladen am 21.12.2021). 

Brandsichere Weihnachten und einen sicheren Rutsch!

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Freunden eine frohe Weihnachtszeit, und kommen Sie sicher im neuen Jahr an!

Quellen:

Pyrotechnikgesetz

WKO OÖ Tipps für den Umgang mit Feuerwerkskörpern

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