25.03.2024 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1165555

Gewalt am Arbeitsplatz – wie sollten Unternehmen agieren?

Johann Schöffthaler

Verbale und tätliche Übergriffe am Arbeitsplatz nehmen zu. Johann Schöffthaler, BA MA, gibt praktische Tipps für einen effektiven Arbeitnehmer:innenschutz im Unternehmen gegen Gewalt am Arbeitsplatz. Worin besteht der Unterschied zu Mobbing?

Gewalt am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, das verschiedene Formen annehmen kann, darunter fallen physische, verbale oder psychologische Gewalt. Es ist wichtig zu betonen, dass ein sicherer Arbeitsplatz entscheidend für das Wohlbefinden der Mitarbeiter:innen und den Erfolg eines Unternehmens ist.

Gewalt am Arbeitsplatz: Berichte in Medien

In den Medien findet man immer mehr Meldungen zu diesem Thema, zB:

  • Weltweit nimmt Gewalt am Arbeitsplatz zu; Ein internationales Übereinkommen will Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt verhindern. Österreich hat es nicht ratifiziert. Sexistische Witze, erniedrigende Spötteleien, verbale und tätliche Attacken. Unangebrachte Gesten, Mobbing, Einschüchterung, psychische Misshandlung, aggressives Nachstellen bis hin zu Vergewaltigung. Gewalt und Belästigungen in der Arbeitswelt haben viele Gesichter. Vor allem in systemrelevanten Branchen wie Gesundheitswesen, Transport und Einzelhandel, in denen der Druck auf die Beschäftigten stieg. (Verena Kainrath, 2. April 2022, 07:00, https://www.derstandard.at/story/2000134621470/verbale-und-taetliche-uebergriffe-gewalt-am-arbeitsplatz-waechst)
  • TERMIN: Bedroht, beschimpft, geschlagen – Schutz vor ...https://www.ots.at › OTS_20230322_OTS0153 › 22.03.2023 — ... Wien und WEISSER RING laden zur Gewaltpräventionstagung am 29. März 2023 in Wien ein. Wien (OTS) - Weltweit nimmt Gewalt am Arbeitsplatz zu.
  • Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz - wichtiger denn je! Gewerkschaft vida; https://www.vida.at › cms › home › artikel › 29.03.2023 — Große internationale Tagung mit rund 200 TeilnehmerInnen im ÖGB-Haus in Wien. Weltweit nimmt Gewalt am Arbeitsplatz zu. Der steigende Wettbewerb ...
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Häufiger ...https://www.ots.at › OTS_20231128_OTS0017 › 28.11.2023 — Wien (OTS) - Im Rahmen der Initiative 16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen (Orange the World) veröffentlicht der Diversity Think Tank ...
  • Gewerkschaft vida; https://www.vida.at › cms › vida › kampagnen › Grenzenloser Einsatz gegen Gewalt. Gewerkschaft vida und DGB gemeinsam gegen Übergriffe am Arbeitsplatz. 11.10.2023. Bei Tod und Trauer am Arbeitsplatz zur ...

Gründe für steigende Zahlen zu Gewalt am Arbeitsplatz

Die Gründe dafür sind wohl beispielsweise

  • der steigende Wettbewerb,
  • eine aggressivere Gesellschaft,
  •  die Pandemie und ihre Folgen sowie auch
  • der Krieg in Europa mit seinen wirtschaftlichen Auswirkungen, die unter der hohen Teuerung leidenden Menschen sind immer mehr unter Druck.

Gewalt hat viele Gesichter. Auch die Formen und Folgen von Gewalt im Job sind unterschiedlich. Besonders betroffen sind Beschäftigte in Dienstleistungsberufen und im Verkehrssektor.

Wie ist „Gewalt“ und „Belästigung“ am Arbeitsplatz rechtlich definiert?

Damit man besser versteht, was der Begriff “Gewalt“ und „Belästigung“ bedeutet ist die Definition gemäß dem Übereinkommen 190 der Internationalen Arbeitskonferenz, in welchem es um die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt geht, sehr hilfreich:

Artikel 1 (Begriffsbestimmungen)

Darin wird festgelegt, dass:

1. Im Sinne dieses Übereinkommens

a) bezieht sich der Begriff „Gewalt und Belästigung“ in der Arbeitswelt auf eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, gleich ob es sich um ein einmaliges oder ein wiederholtes Vorkommnis handelt, die auf physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden abzielen, diesen zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung;

b) bedeutet der Begriff „geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung“ Gewalt und Belästigung, die gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts gerichtet sind oder von denen Personen eines bestimmten biologischen oder sozialen Geschlechts unverhältnismäßig stark betroffen sind, und umfasst auch sexuelle Belästigung.

2. Unbeschadet von Absatz 1 Buchstaben a) und b) dieses Artikels können die Begriffe in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften nach einem einheitlichen Konzept oder getrennt definiert werden.

Gewalt am Arbeitsplatz sollte ernst genommen und aktiv bekämpft werden, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu fördern.

Pflichten der Arbeitgeber:innen gegen Gewalt am Arbeitsplatz im AschG

Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist unter § 3 Absatz 1 (Allgemeine Pflichten der ArbeitgeberInnen) folgendes gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben:

„Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Arbeitgeber haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.“

Was kann man als KMU (kleinere und mittlere Unternehmen tun? Gem der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Union setzt sich die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio Euro erzielen oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio Euro ausweisen; dh das betrifft ca 9 9 % der Betriebe in Österreich und auch Großunternehmen.

Tipps für Unternehmen gegen Gewalt am Arbeitsplatz

Hier ein paar Vorschläge:

  • Arbeitgeber:nnen sollten proaktiv Maßnahmen ergreifen, um Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern. Dies kann durch Schulungen, die Förderung eines respektvollen Arbeitsumfelds und klare Richtlinien für angemessenes Verhalten erreicht werden.
  • Information: Mitarbeiter:nnen sollten über die verschiedenen Formen von Gewalt am Arbeitsplatz informiert werden, einschließlich der Anzeichen und Auswirkungen. Schulungen können dabei helfen, das Bewusstsein zu schärfen und die Kommunikation zu verbessern.
  • Unternehmen sollten klare Notfallpläne für den Umgang mit gewalttätigen Vorfällen am Arbeitsplatz haben. Dies umfasst die Schulung von Mitarbeiter:innen in Erster Hilfe sowie die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen (empfehlenswert ist hier zB die AUVAsicher).
  • Einrichtung von sicheren und vertraulichen Kanälen, über die Mitarbeiter:innen Vorfälle melden können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Dies fördert eine offene Kommunikationskultur.
  • Unternehmen sollten Programme zur Verfügung stellen, die den Mitarbeiter:innen bei psychischen Belastungen helfen. Dies kann die Bereitstellung von Ressourcen wie Mitarbeiter:innenberatung oder psychologischer Unterstützung einschließen (zB AUVAsicher empfehlenswert).
  • Unternehmen sollten regelmäßige Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren.

Gewalt am Arbeitsplatz: Unterscheidung zu Mobbing

Gewalt am Arbeitsplatz im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) darf aber nicht mit Mobbing verwechselt werden. Im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kann die Gefahr einer Gewaltausübung gegenüber Arbeitnehmer:innen eine psychisch belastende Arbeitsbedingung sein.

Die Rechtsfolgen von Mobbing am Arbeitsplatz sind im Arbeitsrecht geregelt. Die Abgrenzung zu Mobbing ist oft nicht leicht. Mobbing am Arbeitsplatz und Gewalt am Arbeitsplatz sind zwei verschiedene, aber ernsthafte Probleme, die das Arbeitsumfeld negativ beeinflussen können. Belästigung und Diskriminierung sind kein Thema des Arbeitsschutzes, sondern Gegenstand arbeitsrechtlicher Maßnahmen (Antidiskriminierungsrecht).

Merkmale von Mobbing am Arbeitsplatz

Hier sind einige der wichtigsten Merkmale für Mobbing am Arbeitsplatz:

  • Mobbing am Arbeitsplatz bezieht sich auf wiederholtes, feindseliges Verhalten oder unangemessene Handlungen gegenüber einem/einer einzelnen Mitarbeiter.in oder einer Gruppe von Mitarbeiter:innen.
  • Mobbing kann verschiedene Formen annehmen, darunter verbale Angriffe, soziale Ausgrenzung, Gerüchte verbreiten, Belästigungen und die Sabotage der Arbeit des oder der Betroffenen.
  • Mobbing ist oft subtiler und langfristiger. Es kann darauf abzielen, das Opfer psychologisch zu belasten, Selbstwertgefühl zu mindern und Isolation zu schaffen.
  • Die Motivation hinter Mobbing kann vielfältig sein und reicht von persönlichen Konflikten bis hin zu Machtspielen. Es kann ohne direkte physische Gewalt auskommen.
  • Die Auswirkungen von Mobbing können schwerwiegend sein und reichen von psychischem Stress bis hin zu langfristigen psychischen Gesundheitsproblemen.

Negative Folgen für Unternehmen

Die bisherigen Erfahrungen und mögliche Folgen für Betriebe bei Nichtbeachtung dieser Themen sind zB

  • negatives psychosoziales Arbeits- und Organisationsklima,
  • höhere Krankenstände,
  • stärkere Mitarbeiter:innenfluktuation,
  • innere Kündigung,
  • geringere Effizienz und Produktivität,
  • Imageschaden (schlechte Beurteilung auf Bewertungsplattformen, schlechte Mundpropaganda durch Mitarbeitende, negative Presseberichte) sowie e
  • twaige Rechtsfolgekosten.

Fazit

Beide Problembereiche, also sowohl Gewalt am Arbeitsplatz als auch Mobbing, erfordern eine ernsthafte Auseinandersetzung seitens der Unternehmen, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz sicher und respektvoll ist. Die Prävention, Schulung, Meldemechanismen und angemessene Maßnahmen bei Vorwürfen sind entscheidend, um Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz zu bekämpfen.

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