09.11.2021 | Bau & Immobilien | ID: 1102497

So gewährleisten Sie Elektrosicherheit auf Baustellen

WEKA (kp)

Schäden an elektrischen Leitungen können zu teuren Bauverzögerungen und schweren Unfällen führen. Einen Überblick über die Sicherheitsvorkehrungen gemäß OVE E 8101:2019-01-01 gibt dieser Beitrag.

Die Ausstattung der elektrischen Anlagen auf Baustellen erfüllt gleich mehrere Ziele:

  • Schutz vor elektrischem Schlag oder Überspannung, zB durch Blitze
  • Schutz vor Fehlerströmen
  • Schutz vor äußeren Einflüssen, zB Chemikalien, Wasser
  • Schutz vor Beschädigungen, zB durch Bautätigkeiten oder Baufahrzeugen.

Welche technischen Vorkehrungen zu treffen sind, das ist ua in der OVE E 8101:01-01-2019 (Elektrische Niederspannungsanlagen) geregelt.

Baustromverteiler

Diese müssen jedenfalls folgende Komponenten enthalten:

  • Überstrom-Schutzeinrichtungen
  • Fehlerschutz-Einrichtungen (inklusive Schutz bei indirektem Berühren)
  • Wenn erforderlich, auch Steckdosen

Außerdem vorhanden sein muss eine Einrichtung zum Schalten und Trennen der Einspeisung, die in der AUS-Stellung gesichert werden können muss. Das kann zB durch eine Absperrung oder eine Unterbringung in einer verschließbaren Umhüllung erfolgen.

Generelle Schutzmaßnahmen

Generell sind als Schutzmaßnahmen die automatische Abschaltung der Stromversorgung durch

  • Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren durch Basisisolierung der aktiven Teile oder durch Abdeckung oder Umhüllungen) und
  • Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren durch Schutzpotentialausgleich und automatische Abschaltung im Fehlerfall)

entsprechend Teil 4-41 der OVE E 8101:2019-01-01 vorzusehen.

Hinweis

Die Schutzmaßnahmen „Schutz durch Hindernisse“ oder „Schutz durch Anordnung außerhalb des Handbereichs“ als Vorkehrungen zum Basisschutz sind nicht zulässig.

Schutzvorkehrung gegen elektrischen Schlag

  • Endstromkreise, die Steckdosen jeder Art versorgen bzw Stromkreise, die fest angeschlossene handgeführte elektrische Verbrauchsmittel versorgen, bei einem Bemessungsstrom bis einschließlich 32 A mit einer der folgenden Schutzmaßnahmen ausgestattet sein:
  • Anwendung der Nullung oder einer Fehlerstrom-Schutzschaltung mit zusätzlichem Schutz (Zusatzschutz) durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit einem Bemessungsfehlerstrom von IΔn ≤ 0,03 A
  • Kleinspannung mittels Sicherheitskleinspannung oder Funktionskleinspannung mit sicherer elektrischer Trennung
  • Schutztrennung – hierbei sind jede Steckdose und jedes elektrische Verbrauchsmittel, das handgeführt bedient wird, über einen eigenen Trenntransformator zu versorgen
  • Isolations-Überwachungssystem mit Isolationsüberwachungseinrichtung (IMD) und automatischer Abschaltung der Stromversorgung beim ersten Fehler innerhalb von 5 sec. Diese Maßnahme ist dann einsetzbar, wenn mehrere handgeführte elektrische Verbrauchsmittel über einen einzelnen Transformator mit Strom versorgt werden.

In Endstromkreisen mit Bemessungsströmen über 32 A zur Versorgung von Steckdosen jeder Art müssen die RCD-Einrichtungen mit einem Bemessungsfehlerstrom von IΔn ≤ 0,5 A die automatische Abschaltung der Stromversorgung auslösen.

Schalt- und Steuereinrichtungen

Jedenfalls erforderlich ist hier der Schutz vor Überspannung. Auslöser für Überspannung können Schaltvorgänge oder auch Blitzeinschläge sein. Welcher Überspannungsschutz erforderlich ist, richtet sich nach den lokalen Erfordernissen an der Baustelle:

  • Der Grobschutz soll die Blitzenergie ableiten und die verbleibende Restspannung auf Werte von unter 6.000 V begrenzen. Durch kombinierte und entsprechend koordinierte Ableiter können Restspannungen von 1.300 V erreicht werden.
  • Der Mittelschutz soll die verbleibenden Überspannungen auf weniger als 600 bis 2.000 V begrenzen und setzt voraus, dass die abzufangende Überspannung 4.000 V nicht überschreitet.
  • Der Feinschutz dient der Absicherung von Steckdosen und von Steckverbindungen aller anderen Leitungen und ist so bemessen, dass er die Rest-Überspannung auf das für angeschlossene Geräte, Baugruppen oder Bauteile verträgliche Maß reduziert.

Die Überspannungsschutz-Gerätetypen müssen den zugehörigen Prüfklassen entsprechen.

Kabel- und Leitungsanlagen

Um Beschädigungen zu vermeiden, sind sie nach Möglichkeit abseits von Verkehrs- und Gehwegen zu verlegen. Flexible Kabel und Leitungen müssen der Anforderung „beständig gegen Abrieb und Wasser“ erfüllen (Typ H07RN-F, AT-N07V3V3 oder gleichwertig).

Prüfpflichten laut §§ 8 bis 11 ESV 2012

Vor der Inbetriebnahme muss die elektrische Anlage geprüft werden, mindestens einmal jährlich sind auf Baustellen wiederkehrende Prüfungen durchzuführen.

Weiterführende Informationen

Austrian Standards

Elektroschutzverordnung 2012

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